Der Kläger meldete seiner Versicherung den Diebstahl mehrere Fahrzeugteile. Die Kaskoversicherung lehnte die Übernahme des Schadens ab. Sie meinte, der Diebstahl sei vorgetäuscht.
Aufgrund der Umstände war das Gericht auch von einem vorgetäuschten Diebstahl überzeugt. In diesem Fall sprachen gegen den Kläger mehrere Indizien. So wurde der Bordmonitor und das Navigationsytem ohne Beschädigungen ausgebaut. Auch wurden die Schrauben nach Demontage der Scheinwerfer wieder eingesetzt, obwohl die Safe-Lock-Funktion eingeschaltet war. Es wurde zwar ein Fenster eingeschlagen, doch der untere Teil des Fensters war noch vorhanden. Das Gericht konnte daher nicht nachvollziehen, wie ein Dieb ins Fahrzeug gelangen konnte: „Es ist nicht vorstellbar, wie eine Person durch das entstandene Loch in das Fahrzeug geklettert sein soll, ohne diesen unteren Bereich der eingeschlagene Scheibe beiseite zu drücken.“ Wegen des Safe-Locksystems könne ein vermeintlicher Dieb den innen liegenden Türöffner nicht betätigen. Es sei daher nicht nachvollziehbar, wie der vermeintliche Täter überhaupt in das Fahrzeug hineingelangt sein sollte, ohne einen Schlüssel zu haben.
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