Digitaler Nomade, was ist das überhaupt?
Als digitale Nomaden werden Freelancer, Unternehmer oder Angestellte bezeichnet, die ihre Arbeit über das Internet verrichten und das von der ganzen Welt aus. Durch moderne Technologien können sie somit ortsunabhängig arbeiten und leben. Wie lange man an einem Ort bleibt, ist einem selbst überlassen. Das Büro kann ein Hotelzimmer, ein Strandcafé oder ein Wohnmobil sein – Hauptsache ein Stromanschluss ist vorhanden und die Internetverbindung stabil. Die ARAG Experten raten, bereits bei der Auswahl der Unterkunft auf ein gutes Netz zu achten.
Gewerbe anmelden
Wer freiberuflich oder als Unternehmer und nicht als Angestellter einer Firma unterwegs ist und mit seinen Diensten Gewinne erzielt, muss nach Auskunft der ARAG Experten in der Regel ein Gewerbe anmelden, der Einfachheit halber am besten zunächst in Deutschland. Ein Gewerbe im Ausland zu registrieren, kann bürokratisch und sprachlich einige Hürden mit sich bringen und lässt sich auch später noch umsetzen.
Einen Gewerbeschein gibt es im zuständigen Gewerbeamt und kostet je nach Gemeinde bzw. Stadt etwa zwischen zehn und sechzig Euro. Für die Beantragung benötigt man einen gültigen Personalausweis. Die anschließende verpflichtende Mitgliedschaft bei der Industrie- und Handelskammer kostet für Kleingewerbetreibende zwischen 30 und 75 Euro, für im Handelsregister eingetragene Unternehmen werden mindestens 150 Euro im Jahr fällig.
Wo bin ich gemeldet?
Zieht es den Jobber ins Ausland, sollte man sich gut überlegen, wo man seinen Hauptwohnsitz einrichtet. Die ARAG Experten weisen darauf hin, dass es durchaus vorteilhaft sein kann, in Deutschland gemeldet zu bleiben. So kann man beispielweise leichter ein Bankkonto eröffnen, behördliche Angelegenheiten unkomplizierter regeln und muss sich nicht immer neu an- und abmelden, wenn man zwischendurch doch einmal länger als drei Monate in Deutschland bleibt.
Wer sich aber dennoch abmelden möchte, erhält eine Abmeldebescheinigung beim zuständigen Ordnungsamt. Die ARAG Experten weisen allerdings darauf hin, dass man einen Reisepass nach einer Abmeldung nur noch in der Botschaft beantragen kann. Auch seine politische Wählerstimme gibt man mit der Abmeldung auf.
Krankenversicherung
Wer Mitglied in seiner Krankversicherung in Deutschland bleibt, ist nach Auskunft der ARAG Experten in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) weiterhin versichert. Geht es jedoch über diese Grenzen hinaus, sollte man sich unbedingt um eine zusätzliche Reiseversicherung kümmern. Die ARAG Experten empfehlen, sich zunächst bei der eigenen Versicherung über Auslandskrankenversicherungen zu informieren. Wer gesetzlich krankenversichert ist, kann eine so genannte Anwartschaft vereinbaren. Damit wird die Versicherung nicht aufgelöst, sondern ruht lediglich und ein Wiedereinstieg in die alten Tarife ist gesichert. Die ARAG Experten weisen allerdings darauf hin, dass während der Anwartschaft keine Ansprüche auf Leistungen der gesetzlichen deutschen Krankenversicherung bestehen.
Post nicht vergessen
Gerade wenn man länger im Ausland unterwegs ist, ist es trotzdem wichtig, eine verlässliche Postadresse in der Heimat zu haben. Das kann die von Freunden oder Verwandten sein oder man mietet sich einen Briefkasten in einem gemeinschaftlich genutzten Büro, einem so genannten Coworking-Space. Wer nicht gerade täglich weiterzieht, sollte sich um einen Nachsendeauftrag bei der deutschen Post bemühen.
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