Der 80. Bayerische Ärztetag (BÄT) befasste sich am ersten Tag der Arbeitssitzung in Hof unter anderem mit den Beschlüssen zur Neufassung der Weiterbildungsordnung (WBO) für die Ärzte Bayerns auf der Grundlage der Beschlüsse des 121. Deutschen Ärztetags 2018.

Die Delegierten stimmten nach intensiver Diskussion über die neue WBO mit überwältigender Mehrheit positiv ab. Eine/ein Delegierte(r) votierte dagegen, drei Delegierte enthielten sich.

Kompetenzen

Die neue WBO richtet inhaltliche Strukturen neu aus, um mehr Transparenz und Planbarkeit für Ärztinnen und Ärzte in Weiterbildung zu schaffen. Das 499-seitige Bildungswerk orientiert sich künftig an Kompetenzen und nicht ausschließlich an Zahlen. Das bedeutet: Es wird unterschieden zwischen kognitiver und Methodenkompetenz beim theoretischen Wissen sowie zwei Stufen von Handlungskompetenz beim praktischen Können.

Homöopathie

Ein Diskussionspunkt der neuen WBO war die Zusatzbezeichnung Homöopathie. Konkret ging es dabei um den Wegfall oder um den Verbleib der Zusatzbezeichnung Homöopathie in der ärztlichen Bildungsordnung. Die Delegiertenversammlung der BLÄK hat in Hof die vorgelegte WBO beschlossen – ohne die Zusatzbezeichnung Homöopathie. Demnach kann, nach Ablauf einer Übergangsfrist, die Zusatzbezeichnung Homöopathie bei der BLÄK nicht mehr erworben werden; bereits erworbene Zusatzbezeichnungen sind aber weiter führbar.

Lange hat die ärztliche Selbstverwaltung darauf hingearbeitet: Die neue WBO für Bayern tritt am 1. August 2022 in Kraft.

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