„Unsere Zulassungsstelle liegt im hessenweiten Vergleich eher vorn als auf einem hinteren Rang“, heißt es in einer Stellungnahme des Vogelsbergkreises, der damit auf eine Aussage des Verkehrsministers Tarek Al-Wazir in einer dpa-Meldung reagiert. Darin war der

Eindruck vermittelt worden, die Zulassungsbehörde des Vogelsbergkreises sei gegenüber den anderen hessischen Zulassungsbehörden rückständig.

Die internetbasierte Zulassung wurde bereits 2015 bundesweit eingeführt, heißt es in der Pressemitteilung des Kreises. In der ersten Stufe war zunächst nur eine internetbasierte Abmeldung von Fahrzeugen möglich, 2017 kamen dann die Wiederzulassung und 2019 die internetbasierte Neuzulassung, Umschreibung und Adressänderung hinzu. Dieses Angebot können bislang nur Privatleute nutzen, in einer nächsten Stufe soll dies auch Firmen möglich sein.

Diese digitalen Möglichkeiten bietet die Zulassungsbehörde des Vogelsbergkreises seit dem ersten Tag der Einführung 2015 an. Zunächst wurde – wie in ganz Hessen – wenig Gebrauch von dem neuen Angebot gemacht, inzwischen wird es aber vermehrt in Anspruch genommen. So wurden allein im Verlauf dieses Jahres rund 40 Fahrzeuge im Vogelsberg online abgemeldet, zehn wurden umgeschrieben, vier Fahrzeuge wurden online wieder zugelassen und zwei Adressen geändert.

In einem weiteren Punkt, der in der dpa-Meldung aufgegriffen wurde, ging es um die Einführung der E-Akte. Damit wurde im Vogelsbergkreis bereits begonnen, auch die Zulassungsbehörde wird in absehbarer Zeit entsprechend arbeiten. „Noch arbeiten wir nicht mit der E-Akte – wie übrigens die überwiegende Zahl der Zulassungsstellen in Hessen. Aber im Grunde ist es dem Kunden doch ganz egal, in welcher Form wir abheften“, heißt es dazu in der Pressemitteilung. Derzeit werden alle Dokumente eines Verwaltungsvorganges unmittelbar eingescannt und archiviert. Papierakten werden nicht mehr vorgehalten.

„Um es noch einmal deutlich zu sagen: Die Nichteinführung der E-Akte schließt eine digitale Zulassung von Fahrzeugen nicht aus“, betont die Kreisverwaltung. Die Erledigung einer Zulassung beziehungsweise die Abmeldung eines Fahrzeuges ist für die Zulassungskunden – sofern diese über die notwendigen technischen Voraussetzungen verfügen – seit 2015 im Vogelsbergkreis von zu Hause aus möglich.

Darüber hinaus ist die Zulassungsbehörde des Vogelsbergkreises Pilotbehörde in Hessen für das neue modernisierte Zulassungsprogramm von ekom21, welches auf der Voice-Plattform basiert. Die Umstellung soll bis zum 6. Dezember vollzogen sein.

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