Ist eine Fluggesellschaft verpflichtet, einen Fluggast wegen einer Flugverspätung zu entschädigen, muss sie laut ARAG Experten bei Verletzung der Informationspflichten zusätzlich die Kosten eines Rechtsanwalts im vorgerichtlichen Verfahren tragen. Dabei verweisen sie auf eine Entscheidung des Bundesgerichtshofes, wonach die Anwaltskosten nicht auf die Entschädigung angerechnet werden dürfen, sondern zusätzlich zu zahlen sind. Ansonsten käme es einem Freifahrtschein für die Luftverkehrsunternehmen gleich, ihren Pflichten nicht ordentlich nachzukommen (Az.: X ZR 25/20).
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