„Die Kernforderung nach einer 4. Auslegung der Antragsunterlagen bleibt aber weiterhin ungehört“, so Michael Ganschow, Geschäftsführer des Grüne Liga Brandenburg e. V..
In einer heutigen Pressemitteilung teilte das Umweltministerium Brandenburg mit, dass das Landesamt für Umwelt (LfU) aus Gründen der Rechtssicherheit entschieden hat, die Online-Konsultation im immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren für die Fahrzeugfabrik von Tesla zu wiederholen.
Die Umweltverbände NABU, Grüne Liga Brandenburg, BUND und Naturfreunde hatten in Ihrer Stellungnahme zur Online-Konsultation darauf hingewiesen, dass die gesetzliche Wochenfrist für die Ankündigung des Beginns der Online-Konsultation nicht eingehalten wurde.
Im Vorfeld hatten die Verbände grundsätzliche Kritik an der Online-Konsultation geübt.
Die Brandenburger Landesverbände von NABU und Grüne Liga begrüßen, dass das LfU die Rechtsauffassung der Verbände teilt und den Verfahrensfehler bei der Bekanntmachung der Online-Konsultation zur Genehmigung der Gigafactory in Grünheide anerkennt.
Gleichzeitig mahnen sie aber an: Wenn das LfU tatsächlich Rechtssicherheit erreichen will, müssten auch die übrigen Rechtsfehler im Zusammenhang mit der Öffentlichkeitsbeteiligung geheilt werden. Dies ist aber nur durch eine Wiederholung der Öffentlichkeitsbeteiligung insgesamt, also einer von den Umweltverbänden geforderten nochmaligen 4. Auslegung, erreichbar.
„Diese Forderung stützt sich insbesondere auf die im Rahmen der 3. Auslegung rechtswidrig unter Berufung auf Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse geschwärzten Teile der Antragsunterlagen, die fehlende Bereitstellung von Ersatzdokumenten und die im Rahmen der Online-Konsultation ausgelegten gänzlich neuen bzw. geänderten Dokumente“, erläutert Christiane Schröder, Geschäftsführerin des NABU Brandenburg.
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