Seit dem Grundsatzurteil des Bundesgerichtshofs vom 25.06.2010 (Fall Wolfgang Putz), dessen dramatische Vorgeschichte dem Film als Vorbild diente, ist der Behandlungsabbruch eindeutig im Sinne des Selbstbestimmungsrechts geregelt. Zur Absicherung empfiehlt Roßbruch, frühzeitig eine detaillierte Patientenverfügung in Schriftform abzufassen. Die DGHS hilft individuell bei der Erstellung, prüft die ausgefüllte Verfügung nochmals und hinterlegt das Schriftstück im Volltext.
Über einen passwortgeschützten sicheren eigens zu beantragenden Online-Abruf (Daten auf einem Notfall-Ausweis oder über einen Notfall-QR-Code) kann die Patientenverfügung mit allen Details übers Internet von einem Arzt oder einer stationären /ambulanten Pflegeeinrichtung eingesehen werden, so dass keine wertvolle Zeit verloren geht. Roßbruch: „Eine Notlage wie im Film kann jedem passieren. Wer sich rechtzeitig Gedanken macht, kann seine Angehörigen und sich selbst besser schützen.“ www.dghs.de
Die DGHS-Presseerklärung vom 22.10.2021 auf www.dghs.de
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