Die Daimler AG bleibt im Diesel-Abgasskandal die Königin der Rückrufe beim Kraftfahrt-Bundesamt (KBA). Die Behörde hat am 16. September 2021 den Mercedes-Sprinter der Baujahre 2013 bis 2018 verpflichtend in die Werkstätten zurückgerufen. Grund: Unzulässige Abschalteinrichtungen. Weltweit sind vom Rückruf 262.692 Fahrzeuge betroffen – in der Bundesrepublik 98.745 Sprinter. Der erneute Rückruf zeigt wie tief Daimler im Abgasskandal feststeckt. Das sehen auch immer mehr Gerichte so. Derzeit wird Daimler reihenweise verurteilt. Am Europäischen Gerichtshof (EuGH) kündigt sich eine weitere Niederlage an. Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer empfiehlt betroffenen Mercedes-Kunden den kostenlosen Online-Check. Die Kanzlei gehört zu den führenden im Abgasskandal. Die Inhaber vertreten den Verbraucherzentrale Bundesverband in der Musterfeststellungsklage gegen die Daimler AG. Bereits 2020 haben Dr. Ralf Stoll und Ralph Sauer für 260.000 VW-Kunden einen 830-Millionen-Euro-Vergleich mit ausverhandelt.

Über 20 Rückrufe gegen Daimler im Jahr 2020

Rückrufe des KBA ist die Daimler AG mittlerweile gewohnt. Alleine im vergangenen Jahr gab die Behörde über 20 Rückrufe im Zusammenhang mit dem Diesel-Abgasskandal bekannt. Auch der Mercedes Sprinter ist in der Rückrufdatenbank des KBA kein Unbekannter. Im Herbst 2019 hatte die Behörde im Sprinter mit dem Dieselmotor OM651 und der Abgasnorm Euro 5 eine unzulässige Abschalteinrichtung entdeckt. Für den Mercedes Sprinter der Baujahre 2015 bis 2018 mit dem OM651 und der Abgasnorm Euro 6 erfolgte dann Anfang 2020 ein Rückruf in die Werkstätten. Daimler setzt generell die Rückrufe in den Werkstätten zwar durch, geht aber dagegen juristisch vor. Widersprüche hat die Zulassungsbehörde bisher jedoch alle zurückgewiesen.

Für das KBA ist klar, dass Daimler in den Mercedes-Modellen die unterschiedlichsten Abschalteinrichtungen verbaut hat. Auf dem Prüfstand werden die gesetzlichen Abgasnormen eingehalten. Im realen Straßenverkehr wird die Umwelt jedoch verpestet. Und nicht nur das KBA ist sich sicher, dass Daimler die Abgasreinigung illegal manipuliert. Auch immer mehr Gerichte folgen dieser Ansicht und verurteilten Daimler in Zivilverfahren zur Zahlung von Schadensersatz. Aus Sicht der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer stehen daher die Chancen der Verbraucher, vor Gericht Ansprüche durchzusetzen, so gut wie nie.

Chancen der Verbraucher gegen Daimler steigen enorm

Die Zahl der Gerichte in Deutschland, die anerkennen, dass Daimler die Fahrzeuge manipuliert und die Verbraucher sittenwidrig und vorsätzlich geschädigt hat, steigt wöchentlich an. Die Trendwende vor Gericht ist mittlerweile vollzogen. Die Oberlandesgerichte Naumburg, Köln, Nürnberg und Frankfurt haben sich auf die Seite der Verbraucher gestellt. Am Europäischen Gerichtshof (EuGH) ist das sogenannte Thermofenster, das auch in Daimler-Motoren verbaut wird, in einem Schlussplädoyer des Generalanwalts als unzulässig bezeichnet worden. Der Gerichtshof folgt in der Regel der Argumentation des Generalanwalts. Und selbst der Bundesgerichtshof (BGH) hat zwei Verfahren an die zweite Instanz zurückverwiesen, weil die Möglichkeit besteht, dass Verbrauchern Ansprüche zustehen. Und in diesen Verfahren geht es nicht ausschließlich um das sogenannte Thermofenster, das die Abgasreinigung temperaturabhängig steuert, sondern beispielsweise um die Kühlmittel-Solltemperatur-Regelung, die von manchen Gerichten als illegale Prüfstandserkennung gewertet wird.

Zudem hat der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) durch die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer eine Musterfeststellungsklage am 7. Juli 2021 beim Oberlandesgericht Stuttgart eingereicht. Im Mittelpunkt der Klage stehen zurückgerufene Mercedes GLC- und GLK-Modelle mit dem Motor OM651. Daimler-Kunden soll durch die Klage der Weg zum Schadensersatz erleichtert werden. Betroffene Verbraucher können sich der Musterfeststellungsklage anschließen oder ihre Rechte in einer Einzelklage individuell durchsetzen. Die Teilnahme an der Musterklage hemmt die Verjährung der Ansprüche gegen Daimler. So haben Kläger mehr Zeit, gegen Daimler vorzugehen.

Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer rät vom Abgasskandal betroffenen Verbrauchern, sich anwaltlich beraten zu lassen. Geschädigte müssen durch die Folgen und Auswirkungen des Abgasskandals mit enormen Geldeinbußen kämpfen: Ihnen drohen Fahrverbote, Stilllegungen und Wertverluste, sofern sie die Ansprüche nicht rechtzeitig vor Gericht geltend machen. Verbraucher sollten eine Individualklage erheben. Die Chancen stehen nach aktueller Rechtsprechung sehr gut. Im kostenfreien Online-Check lässt sich der richtige Weg aus dem Dieselskandal herausfinden. Wir prüfen Ihren konkreten Fall und geben Ihnen eine Ersteinschätzung, bevor wir uns auf ein gemeinsames Vorgehen gegen den Autobauer einigen.

Wie es zur Trendwende im Abgasskandal von Daimler kam

Der Diesel-Abgasskandal der Daimler AG entwickelt sich ähnlich wie der Skandal bei der VW AG. Am Anfang sahen die wenigsten Experten eine Chance, juristisch gegen VW erfolgreich zu sein. In den ersten zwei Jahren gingen die ersten Verfahren verloren. Die Trendwende setzte durch neue Erkenntnisse, Gutachten und erste Hinweise des BGH ein. Genauso verhält es sich bei der Daimler AG. Mit einem Beschluss des BGH 2020 setzte die verbraucherfreundliche Wende in der Rechtsprechung ein. Daran kann auch die Medienkampagne der Daimler AG nichts ändern und die damit einhergehende Schmutzkampagne gegen Verbraucheranwälte. Gebetsmühlenartig trägt Daimler vor, dass die meisten Urteile gegen die Verbraucher ausgesprochen worden sind. Doch das ist definitiv Vergangenheit. Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer fasst die Entwicklungen der vergangenen Monate zusammen.

  1. Der Bundesgerichtshof (BGH) machte am 28. Januar 2020 klar, dass die Daimler AG in den Abgasverfahren ihrer sekundären Darlegungslast nachkommen muss ( VIII ZR 57/19). Bisher hatte Daimler das Existieren von unzulässigen Abschalteinrichtungen nur geleugnet und nicht stichhaltig widerlegt. Seit diesem Beschluss ist generell klar, dass Autobauer die gegen sie gemachten Anschuldigungen auch widerlegen müssen. Ebenso regte der BGH gutachterliche Überprüfungen an. Der BGH-Beschluss löst eine Welle von Gutachten und Beweisbeschlüssen von Landgerichten und Oberlandesgerichten aus.
  2. Am 19. September 2020 verurteilte mit dem Oberlandesgericht Naumburg erstmals ein Gericht der zweiten Instanz die Daimler AG aufgrund vorsätzlicher und sittenwidriger Schädigung nach §826 BGB zur Zahlung von Schadensersatz. Streitgegenständlich war ein Mercedes-Benz GLK 220 CDI 4MATIC mit dem Motor OM 651 und der Abgasnorm Euro 5. Das Gericht ließ keine Revision zu und zog Parallelen zum ersten Diesel-Abgasskandal bei der Volkswagen AG (Az. 8 U 8/20).
  3. Am 5. November 2020 folgte das Oberlandesgericht Köln ( 7 U 35/20) und verurteilte Daimler. Das von der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer erstrittene Urteil sieht in einem Daimler-Fahrzeug (Wohncamper Mercedes 250 d Marco Polo) verschiedene unzulässige Abschalteinrichtungen wie die temperaturabhängige Abgasreinigung (Thermofenster), die Kühlmittel-Soll-Temperaturregelung, die AdBlue-Dosierung, die Aufwärmstrategie, den Abschaltmodus nach 20 Minuten und eine Getrieberegelung. Letztlich geht es bei diesen Abschalteinrichtungen darum, die Abgasnormen nur auf dem Prüfstand einzuhalten.
  4. Ein Gutachten am Landgericht Stuttgart aus dem November 2020 belastet zudem die Daimler AG schwer. Das Fazit des Software-Experten ist laut einem Bericht des Bayerischen Rundfunks eindeutig: "Die Motorsteuersoftware enthält eine Abschaltvorrichtung". Das Fahrzeug erkenne "die niedrige benötigte Motorleistung" auf dem Teststand, wenn der Prüfzyklus, der sogenannte NEFZ, durchfahren werde. Die Motorsteuerung regele dann die Kühlmittelsolltemperatur auf 70 Grad Celsius herunter – statt der üblichen 100 Grad. "Die abgesenkte Kühlmitteltemperatur führt zu besseren NOx-Werten", so das Gutachten. Das bedeutet: Beim getesteten Fahrzeug, einem Mercedes-Benz E250 CDI Euro 5 mit dem bekannten Skandalmotor OM651, wird die Menge schädlicher Abgase auf dem Prüfstand verringert.
  5. Das Kraftfahrt-Bundesamt hat im Jahr 2020 insgesamt 20 Rückrufe in der Regel aufgrund „unzulässiger Abschalteinrichtungen“ gegen die Daimler AG erlassen. Der Abgasskandal geht daher weiter und ist noch lange nicht zu Ende.

  6. Am 26. Januar 2021 äußerte sich der Bundesgerichtshof erstmals zum sogenannten Thermofenster (: VI ZR 433/19). Der bloße Einsatz des Thermofensters ist nach Einschätzung des BGH noch nicht sittenwidrig und nicht mit der VW-Betrugssoftware vergleichbar, bei der die Abgassteuerung auf Prüfständen anders funktionierte als auf der Straße. Beim Thermofenster wird die PKW-Abgasreinigung automatisch aufgrund der Außentemperatur geregelt – sprich im Straßenverkehr ausgeschalten. Der BGH verwies das Verfahren wegen Verletzung rechtlichen Gehörs an das OLG Köln zurück. Dort muss geklärt werden, ob Daimler im Zulassungsverfahren unrichtige Angaben über die Arbeitsweise der Software gemacht hat. Mit Blick auf die unzähligen Rückrufe des KBA wird klar, dass Daimler gegenüber der Behörde es mit der Wahrheit nicht genau genommen hat. Durch den BGH-Beschluss steigen damit die Chancen der Verbraucher, sich vor Gericht ihre berechtigten Ansprüche zu erstreiten.
  7. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) reichte am 7. Juli 2021 eine Musterfeststellungsklage gegen die Daimler AG ein. Die Dr. Stoll & Sauer Litigation Rechtsanwaltsgesellschaft mbH aus Lahr vertritt den vzbv in der Musterfeststellungsklage gegen die Daimler AG. Die Klage ist vor allem für Verbraucher ohne Rechtsschutzversicherung vorteilhaft. Versicherte Verbraucher steht die Individualklage offen, die schneller über die Bühne gehen kann und höhere Schadensersatzzahlungen verspricht.
  8. Der Bundesgerichtshof (BGH) weist ein Daimler-Verfahren am 13. Juli 2021 an das Oberlandesgericht Koblenz zurück. Es geht nicht nur um das Thermofenster, sondern um andere Manipulationen an der Abgasreinigung der Daimler-Motoren. Und solche Manipulationen führen derzeit reihenweise zur Verurteilung des Autobauers.
  9. Der Generalanwalt am Europäischen Gerichtshof (EuGH)hat 23. September 2021 Thermofenster als rechtswidrig bezeichnete. Der Generalanwalt stufte in einem Gutachten die bei Porsche und VW eingesetzten Thermofenster als gesetzeswidrig ein. Abgassysteme, bei denen die Abgasreinigung außerhalb eines vorgegebenen Temperaturbereichs und ab einer bestimmten Höhenlage gestoppt wird, verstießen gegen europäischer Recht ( C-134/20). Das zu erwartende verbraucherfreundliche Urteil hat auch Auswirkungen auf Daimler-Fälle.
Über die Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Bei der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH handelt es sich um eine der führenden Kanzleien im Abgasskandal. Die Kanzlei ist unter anderem auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisiert und führte mehr als 10.000 Klagen gegen Banken und Fondsgesellschaften. Im Widerrufsrecht bezüglich Darlehensverträge wurden mehr als 5.000 Verbraucher beraten und vertreten. Daneben führt die Kanzlei mehr als 20.000 Gerichtsverfahren im Abgasskandal gegen Hersteller, Händler und die Bundesrepublik Deutschland bundesweit, konnte bereits tausende positive Urteile erstreiten und über 10.000 Vergleiche zugunsten der Verbraucher abschließen.

In dem renommierten JUVE Handbuch 2017/2018, 2018/2019 und 2019/2020 wird die Kanzlei in der Rubrik Konfliktlösung – Dispute Resolution, gesellschaftsrechtliche Streitigkeiten besonders empfohlen für den Bereich Kapitalanlageprozesse (Anleger). Die Gesellschafter Dr. Ralf Stoll und Ralph Sauer führten in der RUSS Litigation Rechtsanwaltsgesellschaft mbH für den Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) außerdem die Musterfeststellungsklage gegen die Volkswagen AG, handelten für 260.000 Verbraucher einen 830-Millionen-Vergleich aus und schrieben mit Abschluss des Verfahrens am 30. April 2020 deutsche Rechtsgeschichte. Aktuell führen die Inhaber in einer Spezialgesellschaft die Musterfeststellungsklage gegen die Daimler AG. Im JUVE Handbuch 2019/2020 wird die Kanzlei für ihre Kompetenz beim Management von Massenverfahren als marktprägend erwähnt.

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