LG Oldenburg sieht vorsätzliches und sittenwidriges Handeln
Die Daimler AG muss nach dem vorliegenden Urteil der 1. Zivilkammer des Landgerichts Oldenburg dem Kläger für den streitgegenständlichen Mercedes GLC 220 d 4Matc Schadensersatz in Höhe von 25.850,78 Euro nebst Zinsen bezahlen (Az. 1 0 586/21). Im Gegenzug muss das Fahrzeug zurückgegeben werden. Hier nun die wichtigsten Fakten zum Verfahren im Oldenburger Urteil:
- Die Klägerpartei erwarb das Fahrzeug im Juli 2017 gebraucht zum Preis von 370 Euro. Das Fahrzeug der GLC-Klasse verfügt über einen Motor vom Typ OM 651 (Euro 6), der mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung zum Einsatz gekommen sein soll. Die Kontrolle der Stickoxidemissionen erfolgt über die Abgasrückführung (AGR). Die AGR wird für die Außentemperatur gesteuert. Das sogenannte Thermofenster manipuliert die Abgasreinigung derart, dass sie die meiste Zeit des Jahres ausgeschalten ist. Bei den Prüfstandbedingungen sei die Abgasaufbereitung so optimiert, dass möglichst wenige Stickoxide (NOx) entstünden. Im normalen Fahrbetrieb würden dagegen Teile der Abgaskontrollanlage außer Betrieb gesetzt, weshalb die NOx-Emissionen dann erheblich höher seien.
- Das Fahrzeug unterliegt einem Rückruf des Kraftfahrt-Bundeamts (KBA). Die Behörde hatte das Entfernen einer unzulässigen Abschalteinrichtung angeordnet. Der Kläger hat sich daher von Daimler ein Software-Update in den Motor einspielen lassen.
- Neben dem Thermofenster soll der Motor auch über eine Kühlmittel-Solltemperatur-Regelung als unzulässige Abschalteinrichtung sowie eine Manipulation des On-Board-Diagnose-Systems (OBD) verfügen. Das OBD sei so programmiert, dass fälschlicherweise keine Meldung über Fehler im Abgassystem angezeigt werde. Darüber hinaus werde der SCR-Katalysator durch die Funktionen Bit13 bis Bit15 manipuliert. Nur zu bestimmten Zeiten sollen die Abgase mit AdBlue gereinigt werden. Mit der Slipguard-Funktion werde der Prüfstand erkannt. Im Dezember 2020 reichte der Verbraucher Klage ein.
- Das Gericht folgte in seinem Urteil dem Kläger. Der Kläger hat ein Fahrzeug erworben, das er so nicht kaufen wollte, und daher einen Schaden erlitten. Das Fahrzeug entsprach beim Inverkehrbringen nicht den gesetzlichen Vorgaben von EG-VO 715/2007. Daimler ist aufgrund vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung nach § 826 BGB wegen Verwendung unzulässiger Abschalteinrichtungen gegenüber dem Kläger haftbar. Der Kläger hat für das Gericht schlüssig das Vorhandensein der illegalen Abschalteinrichtungen vorgetragen. Der Rückruf des KBA gegen das Fahrzeug unterstreicht für das Gericht das Vorhandensein einer Abgasmanipulations-Software.
- Daimler habe aus Sicht des Gerichts die Vorwürfe des Klägers nicht widerlegen können. Der Vortrag des Klägers zum Vorhandensein der behaupteten Abschalteinrichtungen sei nicht substantiiert bestritten worden. Dazu hätte Daimler den Rückrufbescheid ungeschwärzt vorlegen und erklären müssen. Da sei nicht geschehen. Mercedes habe im Verfahren nur das Vorhandensein der Abschalteinrichtung bestritten – mehr nicht.
- Das Fahrzeug entspricht aus Sicht des Gerichts nicht der Norm im Sinne der Art. 3 Nr. 10, Art. 5 Abs. 2 VO (EG) 715/2007. Auf dem Prüfstand werden die Abgasnormen eingehalten, im Straßenverkehr jedoch nicht. Das Fahrzeug ist für das Landgericht mangelhaft.
- Der Verbraucher muss sich eine Nutzungsentschädigung anrechnen lassen. Das Gericht setzte dazu eine zu erwartende Gesamtlaufleistung des Motors von 250.000 Kilometer an. Der Schadensersatz errechnet sich aus der Differenz zwischen Kaufpreis und Verkaufspreis abzüglich der Nutzungsentschädigung.
- Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Chancen der Verbraucher gegen Daimler steigen enorm
Immer mehr Gerichte in Deutschland erkennen an, das Daimler die Fahrzeuge manipuliert und die Verbraucher sittenwidrig und vorsätzlich geschädigt hat. Die Oberlandesgerichte Naumburg, Köln, Nürnberg und Frankfurt haben sich auf die Seite der Verbraucher gestellt. Am Europäischen Gerichtshof (EuGH) ist das sogenannte Thermofenster, das auch in Daimler-Motoren verbaut wird, in einem Schlussplädoyer des Generalanwalts als unzulässig bezeichnet worden. Der Gerichtshof folgt in der Regel der Argumentation des Generalanwalts. Und selbst der Bundesgerichtshof (BGH) hat zwei Verfahren an die zweite Instanz zurückverwiesen, weil die Möglichkeit besteht, dass Verbrauchern Ansprüche zustehen. Und in diesen Verfahren geht es nicht ausschließlich um das sogenannte Thermofenster, das die Abgasreinigung temperaturabhängig steuert, sondern beispielsweise um die Kühlmittel-Solltemperatur-Regelung, die von manchen Gerichten als illegale Prüfstandserkennung gewertet wird.
Zudem hat der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) durch die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer eine Musterfeststellungsklage am 7. Juli 2021 beim Oberlandesgericht Stuttgart eingereicht. Im Mittelpunkt der Klage stehen zurückgerufene Mercedes GLC- und GLK-Modelle mit dem Motor OM651. Daimler-Kunden soll durch die Klage der Weg zum Schadensersatz erleichtert werden. Betroffene Verbraucher können sich der Musterfeststellungsklage anschließen oder ihre Rechte in einer Einzelklage individuell durchsetzen. Die Teilnahme an der Musterklage hemmt die Verjährung der Ansprüche gegen Daimler. So haben Kläger mehr Zeit, gegen Daimler vorzugehen.
Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer rät vom Abgasskandal betroffenen Verbrauchern, sich anwaltlich beraten zu lassen. Geschädigte müssen durch die Folgen und Auswirkungen des Abgasskandals mit enormen Geldeinbußen kämpfen: Ihnen drohen Fahrverbote, Stilllegungen und Wertverluste, sofern sie die Ansprüche nicht rechtzeitig vor Gericht geltend machen. Verbraucher sollten eine Individualklage erheben. Die Chancen stehen nach aktueller Rechtsprechung sehr gut. Im kostenfreien Online-Check lässt sich der richtige Weg aus dem Dieselskandal herausfinden. Wir prüfen Ihren konkreten Fall und geben Ihnen eine Ersteinschätzung, bevor wir uns auf ein gemeinsames Vorgehen gegen den Autobauer einigen.
Bei der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH handelt es sich um eine der führenden Kanzleien im Abgasskandal. Die Kanzlei ist unter anderem auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisiert und führte mehr als 10.000 Klagen gegen Banken und Fondsgesellschaften. Im Widerrufsrecht bezüglich Darlehensverträge wurden mehr als 5.000 Verbraucher beraten und vertreten. Daneben führt die Kanzlei mehr als 20.000 Gerichtsverfahren im Abgasskandal gegen Hersteller, Händler und die Bundesrepublik Deutschland bundesweit, konnte bereits tausende positive Urteile erstreiten und über 10.000 Vergleiche zugunsten der Verbraucher abschließen.
In dem renommierten JUVE Handbuch 2017/2018, 2018/2019 und 2019/2020 wird die Kanzlei in der Rubrik Konfliktlösung – Dispute Resolution, gesellschaftsrechtliche Streitigkeiten besonders empfohlen für den Bereich Kapitalanlageprozesse (Anleger). Die Gesellschafter Dr. Ralf Stoll und Ralph Sauer führten in der RUSS Litigation Rechtsanwaltsgesellschaft mbH für den Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) außerdem die Musterfeststellungsklage gegen die Volkswagen AG, handelten für 260.000 Verbraucher einen 830-Millionen-Vergleich aus und schrieben mit Abschluss des Verfahrens am 30. April 2020 deutsche Rechtsgeschichte. Aktuell führen die Inhaber in einer Spezialgesellschaft die Musterfeststellungsklage gegen die Daimler AG. Im JUVE Handbuch 2019/2020 wird die Kanzlei für ihre Kompetenz beim Management von Massenverfahren als marktprägend erwähnt.
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