Wie viele Menschen leben im Vogelsbergkreis? Gibt es genügend Wohnraum? Brauchen wir mehr Kindergärten? Um diese und andere Fragen zu beantworten, findet im nächsten Jahr wieder der Zensus statt.

Zum Stichtag 15. Mai 2022 findet in Deutschland der nächste Zensus statt und genauso wie in allen Städten und Gemeinden Deutschlands wird dabei auch im Vogelsbergkreis ermittelt, wie viele Menschen hier leben, wie sie wohnen und arbeiten.

Viele Entscheidungen in Bund, Ländern und Gemeinden beruhen auf Bevölkerungs- und Wohnungszahlen. Um verlässliche Basisdaten für Planungen zu haben, ist eine regelmäßige Bestandsaufnahme der Bevölkerungszahl notwendig. Daher führen die Statistischen Ämter des Bundes und der Länder alle zehn Jahre den Zensus durch. Ursprünglich sollte der nächste Zensus – zehn Jahre nach dem Zensus 2011 – im Jahr 2021 stattfinden. Aufgrund der Corona-Pandemie wurde er um ein Jahr verschoben.

Befragung von Bürgerinnen und Bürgern

Obwohl der Zensus auch als „große Volkszählung“ bekannt ist, muss dafür nicht jede Einwohnerin beziehungsweise jeder Einwohner einzeln befragt werden – im Gegenteil: Die Mehrheit der Bevölkerung muss selbst gar keine Auskunft leisten, da in Deutschland ein sogenannter registergestützter Zensus durchgeführt wird und die Bevölkerungsdaten somit in erster Linie aus Verwaltungsregistern stammen.
Bundesweit nehmen nur rund zehn Prozent der Bevölkerung an einem kurzen Interview durch Erhebungsbeauftragte teil. Diese Stichprobenbefragung ist notwendig, um etwaige Ungenauigkeiten der Melderegister festzustellen und um Daten zu erheben, die nicht in den Registern vorliegen, wie zum Beispiel Angaben zu Bildung und Ausbildung oder zu Erwerbstätigkeit. Alle zur Befragung ausgewählten Personen sind zur Auskunft verpflichtet.
Die Ergebnisse des Zensus sind die Grundlage dafür, wie viel Geld Städte und Gemeinden in Zukunft durch den Länder- und den kommunalen Finanzausgleich sowie durch EU-Fördermittel zugewiesen bekommen. Auch die Einteilung der Wahlkreise und die Stimmenverteilung im Bundesrat orientieren sich an der amtlichen – das heißt an der durch den Zensus ermittelten – Einwohnerzahl.

Sonderfall: Wohnheime und Gemeinschaftsunterkünfte

Sonderbereiche für den Zensus sind Wohnheime und Gemeinschaftsunterkünfte (zum Beispiel Alters-/Pflegeheime und Kinder-/Jugendheime). An diesen Anschriften müssen Angaben für alle Bewohnerinnen und Bewohner eingeholt werden, da die Melderegister, beispielsweise aufgrund häufiger Umzüge, oft zu ungenau sind. Auskünfte für Gemeinschaftsunterkünfte werden dabei von den Einrichtungsleitungen eingeholt, sodass die Bewohner nicht selbst befragt werden.

Wohnungen und Gebäude

Neben der Einwohnerzahl ermittelt der Zensus auch die Zahl der Wohnungen und Gebäude in Deutschland. Weil es dafür keine flächendeckenden Register gibt, werden die Eigentümer von Wohnungen oder Wohngebäuden postalisch durch das Hessische Statistische Landesamt angeschrieben und gebeten, über einen Online-Fragenbogen Angaben zur Größe, Heizungsart, Ausstattung und Kaltmiete ihrer Wohnung beziehungsweise ihres Wohngebäudes zu machen. Auf Wunsch kann dieser Fragebogen auch in Papierform angefordert werden.

Erhebungsstellen und Erhebungsbeauftragte

Für die Vorbereitung und Durchführung des Zensus 2022 im Vogelsbergkreis ist eine Erhebungsstelle eingerichtet worden: Dr. Frank Thiel als Leiter der Erhebungsstelle und sein Stellvertreter Bernd Voigt haben vor wenigen Tagen ihre Arbeit aufgenommen. Sie kümmern sich um die Anwerbung, Betreuung, Schulung und Koordination von Interviewern, sogenannten Erhebungsbeauftragten. Die Qualität der Erhebungen und der Datenschutz werden von der Erhebungsstelle fortlaufend sichergestellt.
Erhebungsbeauftragte führen die Befragungen vor Ort durch. Sie befragen die in der Stichprobe ausgewählten Bürger, erfassen die dafür notwendigen Daten und übergeben die Zugangsdaten für die Online‐Befragung. Vor ihrem Einsatz müssen sie sich gesetzlich auf die Wahrung des Statistikgeheimnisses und zur Geheimhaltung der Erkenntnisse, die sie während und nach ihrer Tätigkeit gewonnen haben, schriftlich verpflichten. Ein Interviewer-Ausweis in Verbindung mit einem Personalausweis bestätigt die Rechtmäßigkeit ihrer Arbeit.

Ausschließlich anonyme Daten

Alle Daten werden ausschließlich anonymisiert ausgewertet. Beim Zensus geht es nicht darum, etwas über die individuellen Lebensverhältnisse der Einwohner zu erfahren. Vielmehr bedeutet Statistik, dass Daten verallgemeinert, Summen gebildet und Durchschnitte berechnet werden – und gerade nicht der Einzelfall dargestellt wird. Ziel und Zweck des Zensus ist es ausschließlich, eine verlässliche Datenbasis für weitere Planungen zu erhalten. Die Ergebnisse des Zensus werden voraussichtlich ab Ende 2023 vorliegen.

Weitere Informationen zum Zensus 2022 findet man auf dem offiziellen Internetauftritt unter www.zensus2022.de sowie bei unserer Erhebungsstelle.

Interessierte, die als Erhebungsbauftragte tätig sein möchten, können sich schon jetzt an Dr. Frank Thiel und Bernd Voigt wenden unter der 06641/977-2022 beziehungsweise unter zensus2022@vogelsbergkreis. de

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