Die Förderung der Nahmobilität ist ein wesentliches Ziel der Hessischen Landesregierung, aber für den Fußverkehr ist – im Gegensatz zum Radverkehr – in den letzten Jahren zu wenig getan worden.

„In der Arbeit der Landesregierung spielt der Fußverkehr nur eine sehr untergeordnete Rolle, die meisten Aktivitäten des Referats Nahmobilität beschäftigen sich mit dem Radverkehr“ sagt Markus Schmidt aus Frankfurt a. M., der zum Leitungsgremium des Fuss e.V. Hessen gehört. „Es ist an der Zeit, dem klima- und umweltfreundlichen Fußverkehr in der hessischen Verkehrspolitik und -planung seinen angemessen Raum einzuräumen. Es gilt, die Bedingungen für das Zufußgehen für alle Menschen im Land zu verbessern.“

Bauliche und verkehrslenkende Maßnahmen für den Fußverkehr werden zwar in den Kommunen umgesetzt, aber das Land Hessen muss die Rahmenbedingungen deutlich verbessern:  Fuss e.V. Hessen fordert einen Masterplan Fußverkehr Hessen, der neben der Verankerung des Fußverkehrs in der Verwaltung, Informationen für die Kommunen zu allen Aspekten der Fußverkehrsförderung und ein eigenes finanzielles Budget für den Fußverkehr vorsieht. Damit können Projekte nach dem Vorbild anderer Bundesländer und Länder gefördert werden, z. B. ein Programm 1.000 Zebrastreifen für Hessen wie in Baden-Württemberg und ein Wettbewerb für hervorragende Projekte zum Fußverkehr, vergleichbar mit dem Wettbewerb Flâneur d’Or  in der Schweiz.

Ampelschaltungen müssen fußgängerfreundlich werden. Beispielsweise darf die Benachteiligung des Fußverkehrs durch immer mehr Anforderungsampeln nicht fortgesetzt werden. Modellprojekte des Landes müssen u. a. die „Grüne Welle“ für Gehende statt für den Fahrzeugverkehr erproben. Qualitätsstandards sind zu entwickeln wie für lückenlos barrierefreie Fußwegnetze und zu fahrzeugfreien Wanderwegnetzen.

Die rechtlichen Rahmenbedingungen für den Fußverkehr müssen auf allen Ebenen geprüft werden, z. B. Vorgaben für örtliche Behörden zur Überwachung des Parkens auf Gehwegen und die Praxis, wie in den Kommunen Gehwegparken legalisiert bzw. angeordnet wird. Die Gesetze zur Landesplanung müssen hinsichtlich des Ziels einer Stadt der kurzen Wege überprüft werden.

Markus Schmidt: "In Hessen besteht Handlungsbedarf für die Förderung des Fußverkehrs, geradezu ein Reformstau! Oberstes Ziel müssen Gleichberechtigung, Verkehrssicherheit und Barrierefreiheit sein. Der Fuss e.V. Hessen wünscht sich, dass das zuständige Fachreferat Nahmobilität unsere Forderungen aufgreift. Wir bieten unsere Unterstützung an." 

Fuss e.V. Hessen hat hierzu einen umfangreichen Forderungskatalog entwickelt, der dieser Presseerklärung beiliegt und unter https://www.fuss-ev.de/images/Downloads/Fussverkehr-Raeder.pdf herunterladbar ist.

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