• VdK-Präsidentin: „Gesundheitsminister müssen Heimbewohner und Patienten besser schützen“
  • Einrichtungen müssen ausreichend kostenlose Schnelltests durchführen

Der Sozialverband VdK kritisiert die Pläne der Gesundheitsminister, eine Testpflicht für Mitarbeiter von Pflegeeinrichtungen alle zwei Tage einzuführen. „Das reicht nicht und wird die verletzliche Gruppe der Heimbewohner und Patienten nicht ausreichend schützen. Wer täglich in die Einrichtung kommt, muss täglich getestet werden, egal ob Personal oder Besucher. Das muss unabhängig vom Impfstatus geschehen. Es ist nicht zielführend, Angehörige, die jeden Tag zu Besuch kommen, tagesaktuell zu testen, aber das Personal nur alle zwei Tage“, sagte VdK-Präsidentin Verena Bentele am Donnerstag in Berlin. Der Sozialverband VdK fordert die Gesundheitsminsterkonferenz auf, die Testpflicht für alle Mitarbeiter und Besucher in diesen Einrichtungen konsequent einzuführen. „Die Gesundheitsminister entscheiden jetzt darüber, wie die Corona-Pandemie in den Einrichtungen weiter verlaufen wird“, so Bentele.

Laut Beschlussentwurf aus Länderkreisen sollen Bund und Länder nur darauf hinwirken, dass Einrichtungen ein ausreichendes Testangebot vorhalten. Nach Ansicht des VdK ist das zu wenig. Die Testpflicht muss kommen. Dann müssen Einrichtungsleitungen sowie Klinikdirektoren dafür sorgen, dass allen Besuchern und Mitarbeitern kostenlose Tests angeboten werden. Sie müssen kontrollieren können, dass nur diejenigen Zutritt bekommen, die ein negatives Ergebnis vorweisen können. Nach Ansicht des VdK kann das ohnehin schon knapp bemessene Pflegepersonal diese Kontrollen nicht leisten. Deshalb sind die Sachkosten so auszulegen, dass qualifiziertes Test-Personal eingesetzt werden kann.

In Deutschland steigen die Corona-Zahlen an, auch Geimpfte und Genesene können das Virus übertragen. In mehreren Pflegeeinrichtungen und Kliniken steigt aktuell wieder die Zahl der Corona-Infizierten, teilweise mit tödlichen Folgen. Bundesweit kam es in mehreren Pflegeheimen im Oktober zu Corona-Ausbrüchen mit etlichen Toten.

Über Sozialverband VdK Deutschland e. V.

Der Sozialverband VdK ist mit über 2,1 Millionen Mitgliedern die größte sozialpolitische Interessenvertretung Deutschlands. Er setzt sich seit mehr als 70 Jahren erfolgreich für diejenigen ein, die sonst zu wenig wahrgenommen werden. Der Sozialverband VdK kämpft gegen soziale Ausgrenzung, Armut und ungleiche Chancen und für faire Bezahlung, solidarisches Miteinander und für soziale Gerechtigkeit – auch gegenüber Krankenkassen, Pflegekassen und der Rentenversicherung.

Wir betreiben keine Parteipolitik. Der Sozialverband VdK ist parteipolitisch und konfessionell neutral. Als anerkannt gemeinnütziger Verband finanzieren wir uns durch die Mitgliedsbeiträge – so bleiben wir finanziell unabhängig von den Interessen Dritter. Der Sozialverband VdK gestaltet die deutsche Sozialpolitik aktiv mit und nimmt Einfluss auf Gesetzgebungsprozesse – unter anderem durch Gespräche mit Politikern, medienwirksame Aktionen und Kampagnen und eine breite Presse- und Öffentlichkeitsarbeit.

Der Sozialverband VdK bietet außerdem eine breite Rechtsberatung und vertritt seine Mitglieder vor den Sozialgerichten. Die 13 Landesverbände sind mit ihren Geschäftsstellen vor Ort präsent und organisieren Hilfe und Beratung, Informationsveranstaltungen und gemeinsame Freizeitaktivitäten. Weitere Infos unter: www.vdk.de

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Sozialverband VdK Deutschland e. V.
Linienstraße 131
10115 Berlin
Telefon: +49 (30) 9210580-0
Telefax: +49 (30) 9210580-110
http://www.vdk.de

Ansprechpartner:
Heike Vowinkel
Telefon: +49 (30) 9210580-400
E-Mail: presse@vdk.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel