Das Thema mit den Nachträgen könnte dir ja noch so halbwegs den Arsch retten hintenraus. Würden diese wenigstens freigegeben und bezahlt! Stattdessen bekommst du zum x-ten Mal eine Ablehnung und tritts postwenden ein Loch in die Rigipswand.
Aber Stopp, jetzt setzt dich mal auf deinen Bürosessel und denk über eine Sache nach: Hast du den Nachtrag denn auch richtig angebahnt? Vielleicht – und die Möglichkeit besteht ja immer und bei allen Dingen – bist du ja der Idiot und nicht immer nur die anderen!
Was ich genau meine: Berechtigte, formale Zurückweisungen haben meistens einen Grund.
Also die Basis eines Nachtrags kann eine Anordnung des Auftraggebers zu einer Änderungsleistung oder eine Zusatzleistung sein. Sprich: er will noch mehr als das was bisher vereinbart war. Darf er ja. Soll er ruhig! Oder das BauSOLL entspricht nicht dem BauIST. Ein Beispiel: Die Baustellenbedingungen sind anders als im Vortext beschrieben. Deine Monteure müssen zum Beispiel einen viel längeren Weg in das Gebäude laufen als beschrieben. (Dann gibt’s einen Wandernachtrag! Oder fragt uns mal nach Dübelnachträgen! Da gibt’s die tollsten Nachtragsmöglichkeiten! Und alles ist ein Teil deines Rechts als ausführender Handwerker!)
Um das Recht auch durchzubekommen, solltest du immer zwei ganz wichtige Dinge beachten!
Erstens: Dokumentiere dezidiert dargelegt, also plausibel und leicht nachvollziehbar.
Zweitens: Sei kein Arsch. Mehrkosten sind immer ein Thema, bei dem man sensibel sein muss, wenn man sie auch durchbekommen will. Also leg nüchtern und freundlich dar, warum es zu Mehrkosten kommt, und dann versteht der Auftraggeber auch ganz leicht, dass er dir mehr zahlen muss.
Für den AG muss also eindeutig erkennbar sein, um welche Leistung, in welchem Zeitraum und an welchem Ort es sich konkret handelt und in welcher Hinsicht die Leistung vom vertraglich fixierten Bausoll abweicht. Klingt einfach, aber wer schnell schnell was hinschludert und den Wisch dann völlig unvermittelt und mit überheblichem Unterton dem AG hinwirft, der braucht sich nicht wundern über Ablehnung und beiderseitig schlechte Stimmung.
Also hier der Text für dein nächstes Tattoo:
1. Mehrkostenanzeige (Die musst du unverzüglich stellen, damit der AG eine Hausnummer hat)
2. Nachtrags-LV anfordern
(Also die Positionen im LV, die sich ändern einmal neu anfordern, damit du auch weißt, was der AG genau wie und wo haben möchte)
3. Kalkulieren, also formal anbieten
4. Beauftragung
Wenn Du jetzt mal nur die letzten drei Punkte betrachtest, dann kennst du den Prozess im Grunde schon. Ein Leistungsverzeichnis zu kalkulieren und beauftragen zu lassen ist Teil der Ausschreibungsphase! Also garnichts Neues für dich! Das solltest du also echt hinbekommen! Und wenn du das dann auch noch freundlich und sachlich kommuniziert bekommst, dann kannst du dich zu den Handwerkern zählen, die wissen was sie tun! Wenn du aber noch keiner von dieser Sorte bist, dann trainier das mit uns! Denn Nachträge richtig zu stellen und durchsetzen zu können, bedeutet Geld verdienen und dann macht Handwerken richtig viel Spaß und keinen Frust mehr!
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