Der Gesundheitsfonds der Gesetzlichen Krankenkassen soll mit Steuermitteln nochmals erheblich um sieben Milliarden Euro aufgestockt werden. Zuvor hatte der offizielle Schätzerkreis Mitte Oktober festgestellt, dass der GKV 2022 ein deutliches Minus drohe. „Für die Krankenkassen bedeutet diese Aufstockung eine erhebliche finanzielle Hilfe. Insgesamt fließen dann 28,5 Milliarden Euro in den Gesundheitsfonds. Wir in den Krankenhäusern erwarten allerdings ebenfalls die Sicherheit, dass die Folgen der Pandemie zumindest für 2022 abgefedert werden, denn viele Kliniken sind – übrigens auch durch das Agieren der Krankenkassen – in großen finanziellen Schwierigkeiten“, kommentiert der Präsident des Verbandes der Krankenhausdirektoren Deutschlands, Dr. Josef Düllings.

„Wir sind darauf angewiesen, dass unsere Leistungen für die Patienten von finanziell stabilen Kassen auch pünktlich bezahlt werden können. Insofern sollten wir uns eigentlich über diese neuerliche Finanzspritze für die GKV freuen. Hier aber liegt der Hase im Pfeffer. Selbst angesichts erheblicher Finanzpolster im Gesundheitsfonds und bei den einzelnen Krankenkassen in den vergangenen Jahren mussten die Krankenhäuser sich dennoch ständig gegen Zahlungsverweigerungen, Zahlungsverzögerungen, Verzögerungen von Budgetabschlüssen oft sogar gerichtlich zur Wehr setzen. Auch derzeit sehen wir wieder, dass zum Beispiel Budgetabschlüsse sogar noch für 2020 nicht erfolgt sind, dass die Einstellung von Pflegepersonal in den Verhandlungen teilweise nicht anerkannt wird. Eine ganze Reihe von Häusern ist bereits gezwungen, neue Kredite aufzunehmen, um ihre Patienten versorgen zu können – und das angesichts der vierten Pandemie-Welle.“

Der VKD erwartet von der Politik, dass neben den Finanzen der Krankenkassen die Lage der Krankenhäuser nicht aus dem Blick gerät. Wir brauchen auch 2022 stabile Budgets, die sich an dem Vor-Corona-Jahr 2019 orientieren. Wir sind froh, dass die Gesundheitsminister in der vergangenen Woche die Notwendigkeit eines erneuten Rettungsschirms für die Kliniken anerkannt haben. Die Umsetzung sollte aus Sicht des VKD zügig erfolgen.

Hintergrund

Der Schätzerkeis, der die Einnahmen und Ausgaben der Krankenkassen ermittelt, prognostizierte im Oktober ein erhebliches Defizit für den Gesundheitsfonds im Jahr 2022. Der Grund dafür seien die Corona-Pandemie und in diesem Zusammenhang die Wirtschaftskrise. Daraus ergebe sich ein erhöhter Finanzbedarf für das Jahr 2022. Ohne zusätzliche Mittel drohe eine Erhöhung der Zusatzbeiträge.

Der gesetzlich vorgeschriebene Bundeszuschuss zum Gesundheitsfonds beträgt 14,5 Milliarden Euro. Nachdem im Juli dieser Zuschuss bereits um sieben Milliarden Euro erhöht worden war, kommen nun weitere sieben Milliarden Euro hinzu. Damit erhöht sich der Bundeszuschuss auf 28,5 Milliarden Euro.

Seit der Einführung des Bundeszuschusses im Jahr 2004 mit damals einer Milliarde Euro, ist er immer wieder aufgestockt worden. Inzwischen fordert der Spitzenverband der GKV eine Dynamisierung entsprechend der Höhe der Kostenentwicklung. Angesichts der ebenfalls steigenden Verwaltungskosten der GKV wäre stattdessen sicher auch für die gesetzlichen Kassen zu fordern, ihre eigenen Strukturen auf den Prüfstand zu stellen und das nicht nur von den Krankenhäusern zu fordern.

Über Verband der Krankenhausdirektoren Deutschlands e. V.

Der Verband der Krankenhausdirektoren Deutschlands e. V. (VKD) vertritt mit rund 2.200 Mitgliedern das Management fast aller deutschen Krankenhäuser einschließlich der Rehabilitationskliniken und Pflegeeinrichtungen. Er versteht sich als Ansprechpartner insbesondere in Fragen der Krankenhauspraxis und des Klinikmanagements. www.vkd-online.de

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Verband der Krankenhausdirektoren Deutschlands e. V.
Oranienburger Straße 17
10178 Berlin
Telefon: +49 (30) 288859-11
Telefax: +49 (30) 288859-15
http://www.vkd-online.de

Ansprechpartner:
Dr. Josef Düllings
E-Mail: j.duellings@vincenz.de
Dr. Falko Milski
Telefon: +49 (3821) 700100
E-Mail: gf@bodden-kliniken.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel