• Wechselportale sind derzeit nicht besonders hilfreich beim Gaspreisvergleich.
  • Eine Stichprobe der Verbraucherzentrale in 14 Orten in Rheinland-Pfalz zeigt: Grundversorger sind momentan am günstigsten.
  • Ein Versorgerwechsel muss jetzt gründlich überlegt werden.

Die Energiepreise sind massiv gestiegen. Das zeigt sich nicht nur an den Tankstellen und beim Heizöl, sondern auch bei den Erdgaspreisen – vor allem bei Neuverträgen überregionaler Anbieter. Eine Stichprobe der Verbraucherzentrale Anfang November für 14 Orte in Rheinland-Pfalz zeigt, dass die Jahreskosten für 20.000 kWh Erdgas bei den aktuellen Preisen der Grundversorger zwischen rund 500 und 1.000 Euro niedriger lagen als beim günstigsten überregionalen Anbieter, der auf den Tarifplattformen Check24 und Verivox angezeigt wurde. Gleichzeitig haben die beiden Plattformen ihre Vergleichsdarstellung so geändert, dass diese großen Unterschiede zwischen Grundversorgern und überregionalen Anbietern nicht besonders deutlich werden.

Die Gründe für diese großen Preisunterschiede: Die überregionalen Versorger beschaffen ihre Gasmengen eher kurzfristig und sind dann mit aktuell sehr hohen Weltmarktpreisen konfrontiert. Grundversorger haben zum großen Teil längerfristige Lieferverträge zu festen Konditionen mit ihren Vorlieferanten. Hier wird es noch etwas dauern, bis die Preiserhöhungen flächendeckend bei den Privathaushalten ankommen. Aber auch bei den Grundversorgern werden in den nächsten Wochen und Monaten vermutlich die Preise steigen.

Unerfreulich ist aus Sicht der Verbraucherzentrale die geänderte Darstellung der beiden Tarifplattformen. „Unserer Ansicht nach wird jetzt ganz bewusst kein Vergleich mehr zum Preis des Grundversorgers klar angezeigt, wenn letzterer deutlich günstiger ist. Die Preisdifferenz wäre zu offensichtlich und die Kundinnen und Kunden würden nicht wechseln“, erläutert Hans Weinreuter, Energieexperte der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz. 

Bei ihrer Stichprobe stellte die Verbraucherzentrale fest, dass bei Verivox Verbraucherinnen und Verbrauchern nur ein Ranking der überregionalen Versorger angezeigt wird. Über Umwege fand sie einen Hinweis auf die Jahreskosten des jeweiligen örtlichen Versorgers. Bei Check24 bekam die Verbraucherzentrale immerhin durch einen Klick das Preisniveau des Grundversorgers angezeigt. „Damit sind die Wechselportale momentan nicht sehr hilfreich für Verbraucherinnen und Verbraucher, die beim Erdgas einen Vergleich zu ihrer aktuellen Situation herstellen wollen“, bringt es Weinreuter auf den Punkt.

Die Verbraucherzentrale rät Erdgaskunden daher folgendes:

  • Wer momentan einen Sondervertrag mit definierter Vertragslaufzeit und Kündigungsfrist mit dem Grundversorger hat, sollte daran erstmal nichts ändern. Ein Versorgerwechsel kommt nur dann in Frage, wenn der Versorger eine deutliche Preiserhöhung ankündigt. In diesem Moment sollte man sich schnell einen Überblick über das aktuelle Preisniveau auf dem Markt verschaffen, weil man nur 14 Tage Zeit für die Nutzung des Sonderkündigungsrechtes hat. Ein erster Blick gilt hier den Preisen des örtlichen Anbieters.
  • Wer momentan in der Grundversorgung beim örtlichen Versorger ist, sollte bei diesem nach günstigeren Alternativen fragen und dann einen Vertrag mit einer Laufzeit von maximal einem Jahr abschließen.
  • Wer bei einem überregionalen Fremdversorger unter Vertrag ist, sollte nach einer Ankündigung für eine deutliche Preiserhöhung einen Blick auf die Preise des örtlichen Grundversorgers werfen. Dies geht am besten auf direktem Weg über die Internetseiten der Versorger oder per Telefon. Manche Grundversorger machen im Moment leider keine konkreten Angaben für Neukunden auf ihrer Internetseite. Ein Anruf kann daher lohnen.

Viele Experten rechnen erst im Frühjahr nächsten Jahres mit einer Entspannung der Preise, wobei das frühere niedrige Preisniveau eher nicht mehr erreicht wird. „Spannend wird, wie sich die Grundversorger zum Jahreswechsel bzw. im ersten Quartal des neuen Jahres verhalten werden“, so Weinreuter.

Fragen zu den einzelnen Themenkomplexen beantwortet die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz wie folgt:

Energiesparen:
Tel.: 0800/60 75 600 (kostenlos), Mail: energie@vz-rlp.de 

Bei Zahlungsproblemen mit der Energierechnung:
Tel.: 0800/60 75 700 (kostenlos), Mail: energiekosten@vz-rlp.de 

Bei energierechtlichen Fragen:
Tel.: 0800/60 500 (kostenlos), Mail: energierecht@vz-rlp.de (teilweise kostenpflichtig)

Über die Energieberatung

Die Energieberatung der Verbraucherzentrale berät Hausbesitzer, Wohnungseigentümer und Mieter kompetent und unabhängig bei allen Fragen des Energiesparens – von der Heizungsanlage, über Fenster und Wärmedämmung bis hin zur Nutzung erneuerbarer Energien und zum Stromverbrauch. Ingenieure, Architekten und Physiker stehen in 70 Standorten im Land für kostenlose persönliche Beratungsgespräche zur Verfügung.

Außerdem bietet die Energieberatung der Verbraucherzentrale gegen eine geringe finanzielle Eigenbeteiligung Energie-Checks bei Ratsuchenden zu Hause an.

Wer Probleme hat, seine Energierechnungen zu bezahlen oder gar von einer Strom- oder Gassperre betroffen ist, kann sich an die Energiekostenberatung der Verbraucherzentrale wenden. Juristen beraten darüber hinaus zu allen rechtlichen Fragen rund um Versorgungsverträge.

Standorte, Sprechzeiten und weitere Informationen zur Energieberatung der Verbraucherzentrale sind unter www.energieberatung-rlp.de zu finden.

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