Klein gedruckt, aber mit großen finanziellen Auswirkungen für betroffene Kund:innen: Mit fehlerhaften Zinsklauseln hat die Sparkasse Barnim für ihre Langzeitsparverträge „Prämiensparen flexibel“ nach Ansicht der Verbraucherzentrale Brandenburg (VZB) jahrelang zu wenig Zinsen gezahlt.
Etwa 1.600 solcher Prämienspar-Verträge hatte die Sparkasse in einem Schwung gekündigt. Im Anschluss daran ließen etliche Betroffene bei der VZB die Zinsen nachrechnen. Diese Nachberechnungen legen nahe, dass die Sparkasse Barnim je Vertrag durchschnittlich rund 1.800 Euro zu wenig an Zinsen gezahlt hat. Nachdem falsche Zinsberechnungen bei zahlreichen Sparkassen bekannt geworden waren, forderte sogar die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) per Allgemeinverfügung die Geldhäuser zum Handeln auf – noch ohne Reaktion der Sparkasse Barnim gegenüber den Betroffenen.
„Die Sparkasse Barnim hat bislang konsequent gemauert und die Ansprüche ihrer langjährigen Kund:innen ignoriert. Mit der ersten Musterfeststellungsklage in Brandenburg ziehen wir nun für die Betroffenen vor Gericht“, so Christian A. Rumpke, Chef der VZB.
Die Chancen für eine erfolgreiche Klage stehen nach dem kürzlich ergangenen Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH, AZ: XI ZR 234/20) zu falschen Zinsberechnungen in Prämiensparverträgen gut.
Klageregister öffnet demnächst
Voraussichtlich in wenigen Wochen wird die Klage im Klageregister des Bundesamtes für Justiz öffentlich bekannt gemacht. Ab dann können sich Betroffene in das Register eintragen und sich damit der Klage kostenlos anschließen. Die VZB wird über die Eröffnung des Klageregisters informieren.
Sparer:innen, die dabei sein und ihre Ansprüche gegen die Sparkasse Barnim geltend machen möchten, können sich bereits jetzt bei der Verbraucherzentrale Brandenburg melden. Dazu müssen sie unbedingt eine Kopie der Vertragsunterlagen zum Prämiensparvertrag einreichen.
Per Telefon unter: 0331 / 98 22 999 5 (Mo bis Fr, 9 bis 18 Uhr)
Per E-Mail an: musterklage@vzb.de
Per Online-Formular unter: www.verbraucherzentrale-brandenburg.de/sparkassen/musterklage-barnim
Per Post an:
Verbraucherzentrale Brandenburg e.V.
Kennwort „Musterklage“
Babelsberger Str. 12
14473 Potsdam
Alle Informationen zur Teilnahme an der Musterfeststellungsklage unter: www.verbraucherzentrale-brandenburg.de/sparkassen/musterklage-barnim
Auch Sparer:innen aus Märkisch-Oderland können klagen
Eine ähnliche Klage plant aktuell der Verbraucherzentrale Bundesverband gegen die Sparkasse Märkisch-Oderland. Diese Sparkasse war in Brandenburg die erste, die Prämiensparverträge gekündigt hat. Die Ansprüche drohen zum 31.12.2021 zu verjähren. Betroffene Sparer:innen können sich informieren, wie sie sich der geplanten Klage kurzfristig anschließen können: www.musterfeststellungsklagen.de/praemiensparen
Informationen rund um Zinsanpassungen und Kündigungen von Prämiensparverträgen unter: www.verbraucherzentrale-brandenburg.de/sparkassen
Die Verbraucherzentrale Brandenburg e.V. (VZB) ist die wichtigste Interessenvertretung der Brandenburger Verbraucher:innen gegenüber Wirtschaft und Politik. Sie bietet unabhängige Verbraucherberatung, -information und -bildung zu zahlreichen Themen: Markt & Recht, Reise & Freizeit, Finanzen & Versicherungen, Lebensmittel & Ernährung, Digitales & Telekommunikation, Energie, Bauen & Wohnen. Zudem berät sie zu deutsch-polnischem Verbraucherrecht.
Darüber hinaus mahnt die VZB Unternehmen ab, die zu Ungunsten von Verbraucher:innen gegen geltendes Recht verstoßen und klärt die Öffentlichkeit über Verbraucherrechte, Abzockmaschen und Spartipps auf.
Aktuelle Informationen gibt es auf www.verbraucherzentrale-brandenburg.de
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Telefon: +49 (331) 29871-0
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