Egal, ob Umzug, Fahrt in den Urlaub oder Besuch im Möbelhaus – die maximal zulässige Zuladung für ein Fahrzeug ist deutlich schneller erreicht, als man denkt: Denn mitunter dürfen je nach Fahrzeugmodell beispielsweise in der Kompaktklasse im Schnitt gerade einmal 350 bis 550 kg zugeladen werden. Klingt zunächst nicht wenig. Jedoch ist es bei der Fahrt in die Ferien nicht untypisch, wenn eine Familie den Kofferraum vollpackt, für zusätzlichen Stauraum eine Dachbox belädt oder noch Fahrräder auf dem Heckträger der Anhängerkupplung verstaut. „Doch das ist in der Regel schon viel zu viel; das Fahrzeug ist überladen“, warnen die Verkehrsexperten des Münchner Automobilclubs KS e.V. Und das hat Auswirkungen auf das Fahrverhalten: Ein vollbeladenes Fahrzeug reagiert träger, der Bremsweg verlängert sich, das Auto ist weniger fahrstabil und Reifen und Bremsen werden stark belastet. „Das kann in kritischen Fahrsituationen entscheidend zu einem Unfall beitragen“, so der KS e.V.
Wie viel darf man zuladen?
Wie viel genau man beim eigenen Fahrzeug zuladen darf, lässt sich anhand der Daten in der Zulassungsbescheinigung Teil 1, dem Fahrzeugschein, errechnen: Unter Punkt F.2 findet man die im Zulassungsmitgliedstaat zulässige Gesamtmasse. Zieht man davon die unter Punkt G notierte Masse des in Betrieb befindlichen Fahrzeugs, also die Leermasse, ab, erhält man die maximal erlaubte Zuladung. Hier ist zu beachten, dass der Fahrer des Fahrzeugs bereits mit 75 kg bei der Leermasse berücksichtigt ist, ebenso wie 90 Prozent der Tankfüllung. Jede weitere Person im Fahrzeug ist jedoch als Teil der Zuladung zu berechnen. Bei einer fünfköpfigen Familie sind das schnell 200 kg oder mehr. Nach Einschätzungen des TÜV Thüringen müsse ebenfalls beachtet werden, dass Zusatzausstattungen des Fahrzeugs – etwa eine Anhängerkupplung, ein Glasdach oder eine größere Rad-Reifen-Kombination – nicht zwangsweise im Leergewicht im Fahrzeugschein berücksichtigt sind und mit bis zu 100 kg zu Buche schlagen können.
Hier sollten alle Posten addiert und mit dem zulässigen Gesamtgewicht verglichen werden. Schlussendlich weiß man jedoch nur zuverlässig, wie viel das Fahrzeug z.B. vor der Urlaubsfahrt wiegt, wenn man es beladen, betankt und mit allen Insassen wiegt. Bei Gemeinden, Wertstoffhöfen, aber auch Schrotthändlern oder Baustoffhandlungen gibt es oft Fahrzeugwaagen.
Übrigens: Das Auto zu voll zu packen, kann teuer werden: Bis zu 235 Euro Bußgeld und ein Punkt im Fahreignungsregister drohen bei Überladung eines Pkw um mehr als 30 Prozent. Darüber hinaus sollte man jedoch auch darauf achten, die Ladung im Fahrzeug richtig zu verstauen: Schwere Gegenstände beispielsweise sollten am Boden des Kofferraums untergebracht werden oder aber am Boden zwischen den Sitzreihen. Auch sollte ein Verrutschen der Ladung verhindert werden; lose Gegenstände dürfen keinesfalls, etwa bei einer Vollbremsung, nach vorne in Richtung Fahrzeuginsassen geschleudert werden.
Der KRAFTFAHRER-SCHUTZ e.V. (KS) ist mit mehr als 700.000 Mitgliedern der drittgrößte Automobilclub in Deutschland. Er ist seit Jahrzehnten Mitglied der Deutschen Verkehrswacht (DVW) und zählt zu den Gründungsmitgliedern des Deutschen Verkehrssicherheitsrates (DVR). Auf europäischer Ebene ist der KS zudem Gründungsmitglied des EAC (European Automobile Clubs). Das Ziel ist eine europaweit sichere und nachhaltige Verkehrspolitik. Mit seinen Töchtern AUXILIA Rechtsschutz-Versicherungs-AG und KS Versicherungs-AG bietet er eine umfassende Palette an Club- und Versicherungsleistungen – von der Wildschadenbeihilfe über den KS-Notfall-Service bis hin zu preiswerten Rechtsschutz- und Schutzbriefversicherungen -, die aufgrund von Leistung und Preis in den vergangenen Jahren viele Rankings gewonnen haben. In der Münchner Zentrale und in acht Bezirksgeschäftsstellen sind rund 180 Mitarbeiter beschäftigt. Der Jahresumsatz der KS-Gruppe liegt bei rund 140 Millionen Euro. Der Vertrieb erfolgt über 10.000 unabhängige Makler und Mehrfachagenten.
Mehr Infos: www.ks-auxilia.de/automobilclub
KRAFTFAHRER-SCHUTZ e.V.
Uhlandstr. 7
80336 München
Telefon: +49 (89) 53981-0
Telefax: +49 (89) 53981-250
http://www.automobilclub.de
Telefon: +49 (8095) 870223
E-Mail: finsterwalder@die-pressefrau.de