Diese Einschätzung ist eine Respektlosigkeit gegenüber all den engagierten DHV Mitgliedern, die sich seit langer Zeit in Tarifkommissionen engagieren und ehrenamtlich dafür gearbeitet haben, dass es vernünftige Tariferträge in den Bereichen gibt, in denen sich die DHV Tarifarbeit macht.
„Die DHV war seit Gründung vor mehr als 125 Jahren Gewerkschaft und ist es immer noch. Wir sind sicher, dass das Bundesverfassungsgericht dies auch anerkennt.“, betont Henning Röders, Bundesvorvorsitzender der DHV.
„Das BAG hat an die DHV-Tariffähigkeit nicht nur einen vollkommen überzogenen und damit verfassungswidrigen Maßstab angelegt, sondern auch in Bezug auf die das Verfahren führenden DGB-Gewerkschaften mit zweierlei Maß gemessen! Mit einem objektiven, auf transparenten und nachvollziehbaren Kriterien beruhenden Verfahren hat die Entscheidung des BAG nichts zu tun!“, so Röders weiter.
„Gute Gewerkschaftsarbeit gibt es auch außerhalb des DGB, was die DHV in mehr als 125 Jahren bewiesen hat. Gemeinsam mit unseren loyalen Mitgliedern werden wir die Zukunft gestalten und unsere Vorstellungen in die Tarifarbeit einbringen und wieder auf nehmen, wenn das Bundesverfassungsgericht in unserem Sinne entschieden hat“ stellt Röders abschließend fest.
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