„Gerade noch ausreichend – Versetzung gefährdet!“, so würde aus Sicht der privaten Grundeigentümer die Note für das Denkmalschutzgesetz nach etwas mehr als einem halben Jahrzehnt ausfallen. Im Gegensatz zur vorher geltenden Regelung werden Eigentümer von Denkmälern nicht mehr richtig mitgenommen. Dabei ist Akzeptanz die wichtigste Voraussetzung für Denkmalschutz. Die Eigentümer bekommen heutzutage nur noch ein Schreiben der Denkmalschutzbehörde mit einer dünnen Begründung, warum die Immobilie unter Schutz gestellt wird. Zuvor fand eine ausführliche, persönliche Anhörung statt. Gegen die Unterschutzstellung bleibt dem Eigentümer nur der Gang zum Verwaltungsgericht. Zuvor konnte der paritätisch besetzte Denkmalrat eingeschaltet werden. Beim aktuellen Denkmalschutzgesetz gilt das Motto: Friß´ Vogel oder stirb!“
Haus & Grund Schleswig-Holstein vertritt die Interessen der privaten Grundeigentümer und hat landesweit über 70.000 Mitglieder. Privaten Grundeigentümern gehören rund 80 Prozent aller Wohnimmobilien.
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