Die Verlängerung des vereinfachten Zugangs zur Grundsicherung ist Teil des „Gesetzes zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes und weiterer Gesetze anlässlich der Aufhebung der Feststellung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite“. Auch nach dem 31. Dezember 2021 findet nur eine eingeschränkte Vermögensprüfung statt. Die Kosten der Unterkunft werden weiterhin in tatsächlicher Höhe anerkannt.
Die Sonderregelungen zum vereinfachten Zugang zur Grundsicherung gelten seit dem 1. März 2020 und geben den Menschen die Garantie, dass das Existenzminium gesichert wird, sie ihr gewohntes Umfeld nicht verlassen müssen und auch die Alterssicherung erhalten bleibt.
Kontaktmöglichkeiten zum Jobcenter Leipzig:
- Telefon:
0341 – 913 10705 (Service Center) sowie 0341 – 913 10540
- Online-Plattform
www.jobcenter.digital
- Internet:
www.jobcenter-leipzig.de
- Email:
jobcenter-leipzig@jobcenter-ge.de
jobcenter-Leipzig@jobcenter-ge.de-mail.de (verschlüsselt als DE-Mail)
- Postanschrift:
Jobcenter Leipzig
Postfach 100831
04008 Leipzig
- Hausbriefkästen an allen Liegenschaften
Jobcenter Leipzig
Postfach 100831
04008 Leipzig
Telefon: +49 (341) 913 10705
http://www.jobcenter-leipzig.de
Stellvertretung Presse / Öffentlichkeitsarbeit
Telefon: +49 (341) 58088-4878
Fax: +49 (341) 58088-4509
E-Mail: Jobcenter-Leipzig.Kundenreaktionen@jobcenter-ge.de