Die Anhebung der degressiven Besteuerung von Wohnimmobilien von 2 auf 3 Prozent sowie die geplante Erleichterung im Bereich der Grunderwerbssteuer schätzt die AKH positiv für das Investitionsklima ein. Begrüßt wird ausdrücklich, die energetische Erneuerung auf Quartiersebene zu unterstützen und die Kreislaufwirtschaft im Bereich des Bauens zu stärken, was aus Gründen des Klimaschutzes unausweichlich ist.
Der Koalitionsvertrag mit dem Titel „Mehr Fortschritt wagen“ verfolgt das Ziel, den Bausektor zukunftsfähig und nachhaltig zu gestalten, Rückständigkeiten in der Digitalisierung der Verwaltung abzubauen und Verfahren deutlich zu beschleunigen. „Zu hoffen ist, dass davon nicht nur der Wohnungsbau, sondern auch die Stadt- und die Infrastrukturentwicklung profitieren. Letztere ist die Grundvoraussetzung für mehr regionale Wertschöpfung und eine ausgewogenere Entwicklung von Städten und ländlicheren Regionen in Hessen. Mit der angekündigten Novelle des Baugesetzbuchs (BauGB) wird die seit Jahren vorgetragene Forderung der Stadtplaner*innen erfüllt, den § 13 b BauGB abzuschaffen, der zu mehr Außen- statt zu mehr Innenentwicklung geführt hat. Das ist gut so“, betont AKH-Präsidentin Brigitte Holz.
Auch die Weiterentwicklung der städtebaulichen Förderkulissen und die zweckgebunden verlängerte Bereitstellung nicht abgerufener Fördermittel ist konsequent. Sie entspricht dem Ziel, die Finanzkraft der Kommunen zu stärken und sie fit für die Bewältigung der aktuellen Herausforderungen zu machen.
Die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) zu reformieren und ihre Leistungsbilder anzupassen, ist lange überfällig und wird durch die AKH sehr begrüßt, da die Komplexität der Planungen von Architekt*innen aller Fachrichtungen sowie Stadtplaner*innen kontinuierlich zunimmt und nachhaltige Planung das Gebot der Stunde ist. Der digitale Gebäuderessourcenpass oder der digitale Energieausweis sind hierfür nur Beispiele. Dabei ist auch die Frage zu beantworten, wie sich eine leistungsgerechtere Honorierung abbildet. „Es ist eine Tatsache, dass derjenige der billig plant, letztlich teuer baut. Die zugesagte Stärkung der Einrichtungen der Baukultur werden wir nicht nur beobachten, sondern tatkräftig unterstützen“, erklärt AKH-Präsidentin Brigitte Holz.
Die Architekten- und Stadtplanerkammer Hessen (AKH) ist als Körperschaft des öffentlichen Rechts berufsständische Vertretung von über 11.300 Architekt*innen, Innenarchitekt*innen, Landschaftsarchitekt*innen und Stadtplaner*innen in Hessen. Die AKH vertritt die Interessen des Berufsstands, ist Partner und Dienstleister ihrer Mitglieder und unterstützt den Gesetzgeber, Behörden und Gerichte durch Gutachten, Stellungnahmen und Vorschläge. Die Organisationsstruktur der AKH wird durch das Hessische Architekten- und Stadtplanergesetz vorgegeben. 2019 feierte die AKH den 50. Jahrestag ihrer Gründung.
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