Durch Stellungnahmen dieser Art würden Arbeitnehmer davon abgehalten, sich überhaupt mit dem Thema bAV auseinander zu setzen. Ihnen entgehen dadurch eine ganze Reihe von Vorteilen der bAV gegenüber anderen Formen der Altersvorsorge. „Insbesondere in größeren Unternehmen wird die Eigenvorsorge der Arbeitnehmer durch den Arbeitgeber über die gesetzlichen Anforderungen hinaus unterstützt,” erläutert Dietrich ihre Kritik. Aber selbst, wenn der Arbeitgeber dies nicht tue, habe der Arbeitnehmer Vorteile gegenüber privaten Geldanlagen. „In vielen Fällen werden für die Belegschaft Konditionen ausgehandelt, die für den einzelnen Arbeitnehmer nicht erreichbar sind.” An diesem Prozess ist in der Regel auch der Betriebsrat beteiligt. Das gibt zusätzliche Sicherheit.
„Wie bei allen finanziellen Fragen muss immer das individuelle Angebot geprüft werden. Da hilft Pauschalkritik nicht weiter,” kritisiert Dietrich. „Das führt nur dazu, dass die bAV in ein schlechtes Licht gerückt wird. Es kann wohl kaum im Sinne der Verbraucherzentrale sein, dass Arbeitnehmer selbst dann ihre Unterschrift verweigern, wenn sie gar keine eigenen Beiträge für eine bAV leisten müssen. Das ist leider in der Praxis aber immer wieder zu beobachten.”
„Wir sollten gemeinsam daran arbeiten, das System der betrieblichen Altersversorgung in Deutschland einfacher, transparenter und flexibler zu machen. Hier gibt es sicher Nachholbedarf und die neue Bundesregierung hat einiges zu tun. Da ist es kontraproduktiv, wenn eine Institution wie die Verbraucherzentrale Bundesverband eine Form der betriebliche Altersversorgung pauschal als ungeeignet darstellt. Die Alternative ist gerade für Geringverdiener in den meisten Fällen keine andere Form der Altersvorsorge, sondern schlichtes Nichtstun,“ so Dietrich.
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