Besonders viele Brände im Dezember
20 Prozent aller Brandursachen lassen sich auf menschliches Fehlverhalten zurückführen. Dabei schnellen gerade im Dezember jedes Jahr die Zahlen für Brandschäden in die Höhe: Laut Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) entstehen rund 50 Prozent mehr Schäden durch Zimmer- oder Hausbrände als in den anderen Monaten. Im Jahr 2019 brannte es 29.000 Mal in der Advents- und Weihnachtszeit im Vergleich zu 20.000 Bränden pro Monat im Frühjahr oder Herbst.
Wunderkerzen am Weihnachtsbaum gefährden den Versicherungsschutz
In der Regel deckt eine Hausratversicherung Schäden ab, die durch Brände entstehen. Eine Privathaftpflichtversicherung sorgt zudem dafür, dass auch fremde (Brand-)Schäden bezahlt werden, wenn z. B. auch die Wohnung des Nachbarn durch ein Feuer in den eigenen vier Wänden beschädigt wird. Eigentümer von Immobilien sind nach Angaben der ARAG Experten gut beraten, wenn sie eine Wohngebäudeversicherung abschließen, da sie auch Brandschäden absichert.
Doch je nach Schaden ist es bei einem brennenden Weihnachtsbaum möglich, dass Geschädigte trotz aller Umsicht zumindest auf einem Teil der Kosten sitzen bleiben. Kann nachgewiesen werden, dass sogar fahrlässig mit Kerzen, Knallern und Co. umgegangen wurde, riskieren Versicherte unter Umständen den gesamten Versicherungsschutz. In einem konkreten Fall zündeten die Versicherten unmittelbar am Weihnachtsbaum Wunderkerzen an. Es entstand ein Brand. Das angerufene Landgericht entschied, dass die Versicherten grob fahrlässig gehandelt hatten. Die Hausratversicherung musste daher die durch den Schaden entstandenen Kosten nach damaliger Rechtslage nicht zahlen (LG Offenburg, Az.: 2 O 197/02). Zum umsichtigen Umgang mit offenem Feuer gehört nach Auskunft der ARAG Experten nicht nur ein Feuerlöscher, sondern auch eine griffbereite Löschdecke. Zudem kann die Installation von Rauchwarnmeldern Leben retten – und ist in Privathaushalten inzwischen nahezu bundesweit Pflicht.
Kinder: Kerzen anzünden nur unter Aufsicht
Das Landgericht Bielefeld wies in einem anderen Rechtsstreit darauf hin, dass Eltern ihre Feuerzeuge nicht in der Reichweite ihrer Kinder aufbewahren sollten. In dem entschiedenen Fall hatte ein achtjähriges Kind selbstständig mit dem Feuerzeug Teelichter angezündet und einen Brand verursacht. Da das Kind selbst nicht für den Schaden verantwortlich gemacht werden konnte und die Eltern ihre Aufsichtspflicht verletzt hatten, hafteten diese und nicht die Hausratversicherung für den entstandenen Brandschaden, urteilten die Richter (LG Bielefeld, Az.: 21 S 166/06).
Praktische Tipps, um Brände vermeiden
Frisches Tannengrün entzündet sich schlechter als vertrocknete Zweige! Beim Adventskranz schwer möglich, aber zumindest den Weihnachtsbaum sollte man erst kurz vor dem Fest kaufen. Adventskränze gehören auf eine nicht brennbare Unterlage wie z. B. Glas- oder Porzellanteller. Für Weihnachtsbäume empfiehlt sich ein stabiler Ständer, der mit Wasser gefüllt werden kann, so dass das Grün bei echten Christbaumfans auch bis Anfang Januar durchhält.
Wer auf echtes Kerzenlicht nicht verzichten mag, sollte sie nur in festen, eigens dafür vorgesehenen Kerzenhaltern an möglichst freien Stellen anbringen, keinesfalls direkt unter Äste oder Zweige. Angezündet werden sie nach Auskunft der ARAG Experten stets von oben nach unten, gelöscht hingegen von unten nach oben.
Vor allem wenn Kinder oder Haustiere im Haushalt leben, darf der Baum mit brennenden Kerzen nie aus den Augen gelassen werden. Ein Eimer mit Wasser oder ein Handfeuerlöscher sollten immer griffbereit in der Nähe des Baumes stehen. Mit Kindern sollte man darüber hinaus den Ernstfall üben! Der Nachwuchs sollte wissen, dass man sich bei einem Brand auf keinen Fall verstecken darf und auch die Notrufnummer 112 der Feuerwehr kennen!
Weitere interessante Informationen zur Brandvorbeugung unter:
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