Der Vorstand der Bundesarbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz e.V. (BAJ) begrüßt die im Koalitionsvertrag vorgesehene Ausweitung des Schutzes von Kindern und Jugendlichen vor sexualisierter Gewalt, der Alkohol- und Tabakprävention und insbesondere die angekündigte Aufnahme der Kinderrechte ins Grundgesetz. Eine Verschärfung der Regelungen für Marketing und Sponsoring von Alkohol- und Tabakprodukten ist ein erster Schritt -wir brauchen aber ein Werbeverbot für Alkohol, Tabak und Cannabis.

Im Rahmen der neu eingeführten kontrollierten Abgabe von Cannabis an Erwachsene sollte und muss vor allem der Jugendschutz im Mittelpunkt stehen. Die BAJ hat dies in einer aktuellen Stellungnahme betont und daran konkrete Forderungen geknüpft. So muss im Jugendschutzgesetz (JuSchG) analog zu den Bestimmungen zur Abgabe und Konsum von Alkohol und Tabak auch die Abgabe und der Konsum von Cannabis geregelt werden und die anvisierte Entkriminalisierung des Besitzes von Cannabis bis zu einer festgelegten Menge auch für jugendliche Konsumentinnen und Konsumenten gelten.

Kinder von sucht- oder psychisch erkrankten Eltern sind besonderen Belastungen ausgesetzt. Dass die Ampel-Koalition diese Kinder und Jugendlichen in den Fokus nimmt, ist auch aus Sicht des Kinder- und Jugendschutzes zwingend notwendig.

Die Prävention sexualisierter Gewalt gegen Kinder und Jugendliche ist ebenfalls ein zentrales Handlungsfeld des Kinder- und Jugendschutzes. Deshalb begrüßen wir eine langfristige Absicherung der Stelle des Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs und die Verstetigung des Nationalen Rates gegen sexuelle Gewalt sowie die Förderung der Aufarbeitung struktureller sexualisierter Gewalt an Kindern und Jugendlichen.

Die Installierung eines Nationalen Aktionsplans zur Kinder- und Jugendbeteiligung entspricht der Bedeutung der nachfolgenden Generation für unsere Zukunft. Der Vorstand der BAJ begrüßt in diesem Zusammenhang ausdrücklich das Vorhaben, endlich Kinderrechte im Grundgesetz zu verankern. Es braucht eine starke und eindeutige Formulierung für die Kinderrechte, die unabhängig von den Elternrechten gegen den Staat gelten.

Durch die Auswirkungen der Corona-Krise sind die Defizite und die bestehenden Herausforderungen in allen Bereichen der (digitalen) Bildung verstärkt hervorgetreten. Gemäß der UN-Kinderrechtskonvention haben Kinder und Jugendliche ein Recht auf ein gesundes Aufwachsen mit Medien. Die Förderung der Medienkompetenz sollte daher nicht allein im frühkindlichen Bereich gestärkt werden.

Vielmehr müssen alle Kinder und Jugendlichen, aber auch Eltern und pädagogische Fachkräfte in der Kinder- und Jugendhilfe, in Schulen und Erziehungsberatungsstellen einbezogen, sensibilisiert und informiert werden. Die zum Ende der Legislaturperiode anstehende Evaluation des in diesem Jahr reformierten Jugendmedienschutzes im Rahmen des Jugendschutzgesetzes bleibt abzuwarten.

Der Vorstand der Bundesarbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz weist aber auch eindrücklich darauf hin, dass eine Weiterentwicklung des Kinder- und Jugendschutzes im Bereich des Jugendschutzes in der Öffentlichkeit notwendig ist, um auch diesen an die Lebenswirklichkeit von Kindern und Jugendlichen anzupassen.

Klaus Hinze, der Vorsitzende der Bundesarbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz e.V. (BAJ) betont: »Ein Policy-Mix aus Verhaltens- und Verhältnisprävention bildet die Grundlage eines erfolgreichen Kinder- und Jugendschutzes. Wir appellieren daher an die Politik, den Kinder- und Jugendschutz in den kommenden vier Jahren ernst zu nehmen und u.a. Präventions-, Beratungs- und Interventionskonzepte langfristig und finanziell abgesichert in der Kinder- und Jugendhilfe verbindlich zu verankern.«

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