Verkehrsbetriebe sollten prüfen, ob das Kontrollpersonal ausreichend auf Auseinandersetzungen bei 3G-Kontrollen vorbereitet ist. Dazu raten Arbeitsschutzfachleute der Berufsgenossenschaften und Unfallkassen. Bewährte Konzepte wie Deeskalationspausen könnten angesichts zunehmender Spannungen in der Gesellschaft dabei helfen, Konflikten vorzubeugen oder zumindest den Umgang damit zu erleichtern. Die Beschäftigten sollten in die Planung und Umsetzung von Schutzmaßnahmen einbezogen werden. Die Gefährdungsbeurteilung muss angepasst und Schutzmaßnahmen für die Beschäftigten systematisch und praxisorientiert umgesetzt werden.

Seit dem 24. November 2021 dürfen nur noch geimpfte, genesene oder getestete Personen öffentliche Verkehrsmittel benutzen. Das Infektionsschutzgesetz verpflichtet Beförderungsunternehmen, die entsprechenden Nachweise stichprobenweise zu kontrollieren. Je nach Betrieb ist eigenes Personal für die Kontrolle zuständig oder ein entsprechender Dienstleister. Bislang scheinen diese Kontrollen ohne größere Probleme zu verlaufen. Allerdings nehmen die Spannungen in der Gesellschaft weiter zu. Vorsorglich empfehlen Präventionsfachleute der Berufsgenossenschaften und Unfallkassen daher zu prüfen, ob das Kontrollpersonal gut auf mögliche Konflikte vorbereitet ist.

Besonders bewährt hat sich dabei die so genannte Deeskalationspause. "Dabei handelt es sich um eine Auszeit, die die Beschäftigten direkt nehmen dürfen, wenn es bei einer Kontrolle zu einer heftigen Auseinandersetzung gekommen ist", sagt Rainer Erb, Präventionsexperte der Verwaltungsberufsgenossenschaft (VBG). "Eine solche Auszeit nimmt den Druck raus. Sie hilft es wieder runter zu kommen, das Erlebte zu verarbeiten und mit einem kühlen Kopf weiter arbeiten zu können." Ohne solche Pausen bliebe die Anspannung im Körper. Damit steige das Risiko, dass die nächste konfliktträchtige Situation erst recht eskaliere. "Viele Verkehrsbetriebe sehen diese Möglichkeit bereits vor und haben damit gute Erfahrungen gemacht."

Als weitere Maßnahmen empfehlen Präventionsfachleute:

  • Schulungen zum Umgang mit Konflikten
  • Handlungsspielräume, die den Beschäftigten ermöglichen, flexibel mit Konflikten umzugehen
  • Eine Personalplanung, die sicherstellt, dass einzelne Mitarbeitende nie allein unterwegs sind
  • Und nicht zuletzt klare Leitlinien im Unternehmen, die deutlich machen, dass die Unversehrtheit der Beschäftigten Vorrang hat.

Um herauszufinden, ob die getroffenen Maßnahmen ausreichen, sollten Betriebe ihre Beschäftigten in die Planung und Bewertung einbeziehen. Ein Instrument, das die gesetzliche Unfallversicherung dafür zur Verfügung stellt, sind die "kommmitmensch"-Dialoge. "Dabei handelt es sich um ein Instrument, mit dessen Hilfe man den Austausch über Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit fördern kann", so Gregor Doepke, Leiter Kommunikation beim Verband der Berufsgenossenschaften und Unfallkassen, der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV). Sie können unter www.kommmitmensch.de kostenlos bestellt werden. Auch zu Gewalt am Arbeitsplatz gibt es ein eigenes Dialogset.

Hintergrund: Arbeitsunfälle durch Gewalt

Auch eine Verletzung durch eine gewalttätige Auseinandersetzung bei der Arbeit kann ein Arbeitsunfall sein. In Verkehrsbetrieben kommt diese Unfallart nicht selten vor. Statistiken der DGUV zufolge geht jeder zehnte meldepflichtige Arbeitsunfall in öffentlichen Verkehrsbetrieben auf Gewalt durch betriebsfremde Personen zurück. 2020 ging die Zahl der Gewaltunfälle bei Beschäftigten im Personennah- und -fernverkehr zwar um 114 auf 1.500 zurück (Vorjahr: 1.614). Sie sank jedoch nicht so stark wie die Zahl der meldepflichtigen Arbeitsunfälle in Verkehrsbetrieben insgesamt (2020: 12.267, 2019: 15.523).

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