Fahrtkosten für Arbeitswege und Dienstfahrten sollen bei der Einkommenssteuererklärung mit den tatsächlichen Kosten geltend gemacht werden können. Dies ist besonders dann attraktiv, wenn die Fahrtkosten über der Entfernungspauschale von 4.500 EUR p.a. liegen. Eine reine Kilometerpauschale wie beim privaten PKW fördere nicht die nachhaltigen Verkehrsträger. Außerdem bedürfe es spezieller Förderinstrumente, um ECarsharing noch besser in vernetzte Mobilitätssysteme integrieren zu können. "Carsharing ist eine flexible und umweltfreundliche Alternative zum Individualverkehr, die mit wirtschaftlichen Anreizen gestärkt werden sollte.
Zudem plädieren wir dafür, auch die Nutzung von Fahrrädern und des ÖPNV, Bike‐ und Ridesharing sowie On‐demand‐Shuttles als weitere Bausteine der Mobilitätswende steuerlich besserzustellen", ergänzen die HEAG‐Vorstände Prof. Dr. Klaus‐Michael Ahrend und Dr. Markus Hoschek. Unterstützung erfahren die Darmstädter Impulse vom Bundesverband CarSharing e. V.
E‐Carsharing vorantreiben
2018 hat die HEAG ihr Angebot zeitgemäßer Mobilitätslösungen vergrößert und gemeinsam mit der book‐n‐drive mobilitätssysteme GmbH das Joint Venture HEAG book‐n‐drive Carsharing GmbH gegründet. Künftig möchte das Unternehmen seinen Bestand auf 500 Fahrzeuge erhöhen und Stellplätze an zentralen Verkehrsknoten in Darmstadt schaffen. Einige der neuen Autos sollen elektrisch fahren. "Jedes unserer E‐Carsharingautos wird pro Monat im Schnitt von rund 30 Personen genutzt, wodurch eine größere Hebelwirkung für Elektromobilität entsteht als durch den Kauf privater EAutos.
Daher fordern wir, E‐Carsharing bewusst zu begünstigen und so finanzielle Nachteile gegenüber Fahrzeugen mit Verbrennungsmotor zu reduzieren", sagen Reinhard Becker und Ulrich Natterer, Geschäftsführer der HEAG book‐n‐drive Carsharing GmbH, und Martin Trillig, Geschäftsführer der book‐n‐drive mobilitätssysteme GmbH. Wichtig ist aus deren Sicht, dass Ladesäulen für E‐Autos künftig nicht nur im öffentlichen Raum, sondern auch auf privatwirtschaftlichen Flächen – etwa den Grundstücken der bauverein AG – gefördert werden.
Politischen Handlungsbedarf sieht auch Gunnar Nehrke, Geschäftsführer des Bundesverbands CarSharing e. V. (bcs). In seinem Nationalen Entwicklungsplan CarSharing für die Jahre 2021 bis 2025 erklärt der Verband, dass Carsharing die einzige Form der Pkw‐Mobilität ist, die sich energie‐ und flächeneffizient ins klimaneutrale Verkehrssystem der Zukunft einfügt. Die gemeinschaftliche Nutzung eines Pkw muss zum Normalfall des motorisierten Individualverkehrs werden. Bereits im vergangenen Jahr hatte der bcs in seinem Fact Sheet "Verkehrsentlastung durch CarSharing"[1] verschiedene Studienergebnisse über die positiven Effekte der geteilten Autonutzung gebündelt. "Carsharing ist der Autobaustein des Umweltverbunds. Der Beitrag des Carsharings zur Verkehrswende und zur Klimaneutralität des Verkehrs, rechtfertigt auf jeden Fall einen ermäßigten Mehrwertsteuersatz von sieben Prozent analog zu den Mehrwertsteuersätzen für den ÖPNV", fasst Gunnar Nehrke zusammen.
Explizit lobt Oberbürgermeister Partsch das neue hessische Carsharing‐Gesetz. "Durch die Möglichkeit Carsharing‐Stellplätze im öffentlichen Raum an Bundes‐, Landes‐ und kommunalen Straßen auszuweisen, wird Carsharing sichtbarer und ein weiterer Baustein der Mobilitätswende", so Partsch. Das Carsharing‐Gesetz in Hessen wurde durch den Hessischen Landtag am 30.9.2021 beschlossen und soll den Trend zur gemeinsamen Nutzung von Fahrzeugen sowie den Verzicht auf das eigene Auto verstärken.
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