Für Ambulanzbesuche am Universitätsklinikum gilt an den Standorten Freiburg und Bad Krozingen ab Montag, 13. Dezember 2021 die 3-G-Regel: Ambulante Patient*innen müssen am Klinikeingang einen Nachweis vorlegen über

  • eine seit mindestens 14 Tagen abgeschlossene Impfserie gegen COVID-19 (Erst- und Zweitimpfung) oder mindestens eine Impfung nach durchgemachter Infektion;
  • eine durch PCR-Test bestätigte Infektion mit SARS-CoV-2 (mindestens 28 Tage, höchstens sechs Monate her) oder
  • einen negativen Antigen-Schnelltest oder PCR-Test (kein Selbsttest, nicht älter als 24 Stunden).

Ausgenommen sind Notfallpatient*innen. Kinder bis 14 Jahren gelten als getestet. Stationäre Patient*innen werden bei der Aufnahme per PCR-Testung auf SARS-CoV-2 getestet und täglich auf Symptome geprüft.

Termine weiter wahrnehmen

Ambulante Termine finden grundsätzlich wie geplant statt und sollten unbedingt wahrgenommen werden. Im Falle einer Terminverschiebung werden die Patient*innen gezielt benachrichtigt. Die Begleitung von Patient*innen zu ambulanten Terminen ist nur in medizinisch begründeten Ausnahmefällen möglich. Kinder können von einer Person begleitet werden. Für die Begleitperson gilt ebenfalls die 3-G-Regel.

Blutspende weiter möglich

Auch die Blutspendezentrale am Universitätsklinikum Freiburg ist weiterhin geöffnet; Blutspender*innen benötigen keinen 3-G-Nachweis, sondern werden am Eingang zu Symptomen und Risikofaktoren befragt.

Besuchsstopp gilt weiter

Das allgemeine Besuchsverbot für das Universitätsklinikum Freiburg gilt weiterhin. In Ausnahmefällen können vereinzelt Besuche stattfinden (Härtefallregelungen)

Im gesamten Klinikum ist das Tragen einer FFP2-Maske (oder vergleichbar) vorgeschrieben. Bei Bedarf werden entsprechende Masken an den Klinikeingängen ausgegeben. Abstands- und Hygieneregeln gelten weiterhin im gesamten Klinikum.

Aktuelle Informationen:

www.uniklinik-freiburg.de/behandlung/klinikaufenthalt/aktuelle-informationen-zum-corona-virus

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