„Die neue Bundesregierung hat sich mit dem Koalitionsvertrag wichtige Ziele gesteckt, insbesondere im Hinblick auf Entgeltgleichheit, Gewaltschutz, sexuelle Selbstbestimmung und Familienpolitik. Dieser Aufbruch ist zu begrüßen. Allerdings bedarf es Konkretisierungen und weiterreichender Maßnahmen. Besonders erfreulich ist der geplante Gleichstellungs-Check für alle Gesetze und die ressortübergreifende Gleichstellungsstrategie. Beide sind wichtige Instrumente, um Geschlechtergerechtigkeit systematisch und nachhaltig voranzutreiben. Gleichstellung als Querschnittsaufgabe – an dem gesteckten Anspruch muss die Koalition sich nun auch messen lassen.“, kommentiert die Präsidentin des Deutschen Juristinnenbundes e.V. (djb) Professorin Dr. Maria Wersig anlässlich der heutigen Unterzeichnung des Koalitionsvertrages.

Um Frauen besser vor Gewalt zu schützen, plant die Bundesregierung die Finanzierung von Frauenhäusern nachhaltig zu sichern und die Istanbul-Konvention vollumfänglich umzusetzen. Hier bleibt noch viel zu tun, insbesondere die Rücknahme aller Vorbehalte. Außerdem müssen die Gewaltursachen stärker in den Blick genommen werden. Um Schutz vor Partnergewalt effektiv umzusetzen, braucht es einen effektiven Schutz der Gewaltbetroffenen durch Strafverfolgungsbehörden und Familiengerichte.

Von der Anhebung des Mindestlohns werden viele Berufe profitieren, die typischerweise von Frauen ausgeübt werden und auch die Kindergrundsicherung kann Familien, insbesondere Alleinerziehenden, wichtige Unterstützung bieten. Auch sollen Frauen im Leistungsbezug nach SGB II gezielt mit passenden Angeboten unterstützt werden. Die geplanten Maßnahmen für die eigenständige Existenzsicherung von Frauen reichen jedoch nicht aus. Für eine gleichberechtigte soziale Sicherung von Frauen müssen Minijobs und Ehegattensplitting abgeschafft werden. Unterhaltsansprüche nach Trennung und Scheidung dürfen nicht weiter geschmälert werden.

Um die Lohnlücke zwischen Frauen und Männern tatsächlich zu verringern, reicht die geplante Überarbeitung des Entgelttransparenzgesetzes nicht aus. Eine unmittelbare Verpflichtung der Betriebe, ihre Gehaltsstrukturen zu evaluieren, ist dringend erforderlich. Außerdem fehlt die von der Zivilgesellschaft seit Jahren geforderten Verbandsklage. Das heißt, es obliegt weiterhin den diskriminierten Personen, risikoreich ihre Rechte durchzusetzen.

Im Bereich der sexuellen und reproduktiven Selbstbestimmung sind einige wichtige Fortschritte zu erwarten. Die djb-Forderung nach einer bundeseinheitlichen Regelung zum Vorgehen gegen „Gehsteigbelästigungen“ von Abtreibungsgegner*innen hat in den Koalitionsvertrag Einzug gefunden. Außerdem sieht der Koalitionsvertrag die längst überfällige Abschaffung des sogenannten Werbeverbots für Schwangerschaftsabbrüche aus § 219a StGB vor, wofür ein breites zivilgesellschaftliches Bündnis seit Jahren gekämpft hat. Eine Abschaffung von § 219a StGB sollte in den ersten 100 Tagen der neuen Bundesregierung stattfinden.

Der djb unterstützt das Vorhaben, das Transsexuellengesetzes (TSG) durch ein Selbstbestimmungsgesetz zu ersetzen. Auch die rechtliche Gleichstellung lesbischer Mütter im Abstammungsrecht ist uneingeschränkt zu begrüßen.

Über den Deutscher Juristinnenbund e.V.

Der Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb) wird vertreten durch die Präsidentin (Prof. Dr. Maria Wersig, Hochschullehrerin, Hannover) oder eine der beiden Vizepräsidentinnen (Ursula Matthiessen-Kreuder, Rechtsanwältin, Bad Homburg und Dr. Dana-Sophia Valentiner, Wissenschaftliche Mitarbeiterin, Hamburg).

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