„Mit dem § 6 im EEG 2021 ist es endlich möglich geworden, Kommunen rechtssicher mit bis zu 0,2 Cent pro Kilowattstunde am Betrieb eines Solarparks zu beteiligen. Der Mustervertrag vereinfacht es allen Akteuren, die Kommunalbeteiligung umzusetzen. Gemeinden sichert er jährliche, gut planbare und frei verwendbare Einnahmen. Eine bessere Beteiligung an der Energiewende wird kleinere Gemeinden und strukturschwache Regionen stärken und kann zum Game-Changer für den ländlichen Raum werden. Mit unserer Initiative SonneSammeln wollen wir Kommunen ermutigen, die Planung von guten Solarparks aktiv zu gestalten. Neben dem Mustervertrag finden sie hier viele Informationen – von der Flächenauswahl bis hin zu konkreten Maßnahmen, mit denen die Artenvielfalt im Solarpark gesteigert wird“, erklärt Robert Busch, Geschäftsführer des Bundesverbands Neue Energiewirtschaft (bne).

Der bne initiierte die Entwicklung des kostenfrei verfügbaren Mustervertrags. An der Ausarbeitung haben der Deutsche Städte- und Gemeindebund (DStGB), der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) und der Verband Kommunaler Unternehmen (VKU) mitgewirkt. Die Kommunalbeteiligung gilt sowohl für geförderte Solarparks, die über Ausschreibungen realisiert werden, als auch für Solarparks, die als Power Purchase Agreement (PPA) ohne Förderung umgesetzt werden.

Jens Vollprecht und Dr. Wieland Lehnert, Partner bzw. Partner Counsel bei der Kanzlei Becker Büttner Held Rechtsanwälte (bbh), die mit der Erstellung des Vertragswerks beauftragt war, betonen: „Um Rechtssicherheit für alle Beteiligten zu gewährleisten, ist es wichtig, die Vorgaben des § 6 EEG exakt einzuhalten. Eine solche Vereinbarung über die Kommunalbeteiligung am Betrieb eines Solarparks darf erst nach dem Beschluss des Bebauungsplans geschlossen werden. Ein Zusammenhang zwischen einer finanziellen Unterstützung und einer Genehmigung soll so ausgeschlossen werden.“

SonneSammeln als Anlaufstelle für Kommunen

Auf dem neuen Portal SonneSammeln finden Kommunen Schritt für Schritt alle nötigen Informationen – vom Planungs- und Genehmigungsprozess über Beteiligungsmöglichkeiten von Kommunen, Bürgerinnen und Bürgern bis zum laufenden Betrieb der Freiflächenanlagen und der sich entwickelnden Artenvielfalt. Der bne setzt sich aktiv für eine gute Planung von Solarparks ein und hat den Nutzen für die Biodiversität in Studien und Artenzählungen dokumentiert.

„Angesichts des Koalitionsvertrags der neuen Bundesregierung wird der Ausbau der Photovoltaik in der Fläche noch einmal deutlich an Fahrt aufnehmen. Mit dem Portal wollen wir Kommunalvertretern die wichtigsten Informationen kompakt zur Verfügung stellen und die häufigsten Fragen beantworten“, so Busch.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Bundesverband Neue Energiewirtschaft e.V.
Hackescher Markt 4
10178 Berlin
Telefon: +49 (30) 400548-0
Telefax: +49 (30) 400548-10
http://www.bne-online.de/de/

Ansprechpartner:
Alexander Karasek
Leiter Presse und Medien
Telefon: +49 (30) 400548-18
Fax: +49 (30) 400548-10
E-Mail: presse@bne-online.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel