Ziele des Online-Zugangsgesetzes
Das Gesetz zielt darauf ab, die damit zusammenhängenden organisatorischen Verwaltungsprozesse zu optimieren und zu digitalisieren. Bis Ende 2022 sollen 575 Verwaltungsleistungen auf Bundes-, Länder- und kommunaler Ebene zentralisiert, online gestellt und auf den Nutzen der Anwender*innen ausgerichtet sein. Implizit geht es natürlich auch darum, interne Organisationsstrukturen und -prozesse zu optimieren.
Das „Single Digital Gateway“
Im Jahr 2018 beschlossen das Europäische Parlament und der Europäische Rat, einen einheitlichen Zugangspunkt zur öffentlichen Verwaltung in der EU zu schaffen, indem sie eine Verordnung zur Schaffung eines einheitlichen digitalen Gateways (2018/1724) erließen, wodurch die von der öffentlichen Verwaltung angebotenen Onlinedienste über ein einziges Portal nützlicher und benutzerfreundlicher sein sollen.
Zu diesem Zweck wurde eine Reihe von nutzerzentrierten Maßnahmen getroffen, die bis Ende 2023 greifen müssen, damit alle ausgewählten EU-Dienste in digitaler Form von Anfang bis Ende zur Verfügung stehen, ohne dass die zuständigen Behörden hinzugezogen oder Anträge in Papierform eingereicht werden müssen. Das deutsche Online-Zugangsgesetz (OZG) verfolgt das gleiche Ziel und verpflichtet darüber hinaus alle Regierungsebenen, ihre öffentlichen Dienstleistungen bis 2022 über ein einziges digitales Portal online anzubieten.
Wichtig dabei: Die Bürger*innen erwarten einen bequemen, schnellen, einfachen und vor allem sicheren Zugang zu all diesen öffentlichen Diensten, sei es per Computer, Mobiltelefon oder an automatischen Schaltern im Amt, bei dem der Datenschutz gewahrt bleibt und die Identität effektiv überprüft werden kann.
Aktueller Stand des Projektes gemäß dem „Reifegradmodell“
Inwieweit die deutsche Verwaltung den Vorgaben und Zielen des OZGs gerecht wird, misst man anhand eines Reifegradmodells. Es ermöglicht die Beurteilung des digitalen Entwicklungsstandes der einzelnen Dienststellen anhand eines einheitlichen Musters, das für die Behörden eine verlässliche Grundlage für die Beurteilung der OZG-Konformität ihrer Verwaltungsdienste bildet.
Diese Messung bewertet die Online-Verfügbarkeit von Dienstleistungen auf einer Skala von 0 (nur offline verfügbar) bis 4 (vollständig digital nutzbar). Daraus ergeben sich verschiedene Modelle der digitalen Reife, z. B. Modell 2, wenn die Dienste digital zumindest als Anwendung verfügbar sind. Bei Stufe 3 können Antragsverfahren sowie die Authentifizierung und die Einreichung von Dokumenten online abgewickelt werden, bei Stufe 4 sind alle Dienstleistungen von A bis Z online in Anspruch zu nehmen.
Aktuell steht jedoch die öffentliche Verwaltung auf halbem Wege, weshalb Zweifel daran bestehen, dass das Ziel, alle 14 OZG-Leistungskategorien auf Reifegrad 4 zu bringen, bis Ende 2022 erreicht werden kann.
Herausforderungen des Online-Zugangsgesetzes
Die größte Herausforderung ist zweifelsohne die Komplexität eines solchen gigantischen Vorhabens, das Dienstleistungen auf allen Regierungsebenen, einschließlich 14 Bundes- und 16 Landesministerien sowie 11.054 Kommunalverwaltungen, miteinbezieht. Letztere verfügen zudem im Rahmen des deutschen föderalen Systems über ein hohes Maß an Autonomie, was noch Interessenskonflikte und Fragen über die Gesetzmässigkeit der Vereinheitlichung der Leistungen mit sich bringt.
Ausserdem besteht ja das Ziel des Bestrebens in einem schnellen, barrierefreien Online-Zugang zu allen ausgewählten Diensten. IT-Sicherheit und Datenschutz müssen durchgängig gewahrt werden, und zwar für Bürger*innen, Unternehmen und öffentliche Verwaltungen. Von vornherein gilt es also, eine Herausforderung zu bewältigen: die Sicherheit und den Schutz der Identität von Nutzer*innen. Dazu gibt es aber am Markt bereits effektive und sichere Verifizierungsmethoden wie die qualifizierte elektronische Signatur, die biometrische Gesichtserkennung, die digitale Authentifizierung des Personalausweises und vieles mehr.
Umsetzung des Online-Zugangsgesetzes: Schneller durch die Zusammenarbeit öffentlich/privat
Zur digitalen Transformation der Verwaltung gehört zwangsläufig ein Online-Identifikationssystem, das es ermöglicht, alle Formalitäten aus der Ferne sicher zu erledigen. Hier können Spezialist*innen der Branche Abhilfe schaffen, damit das Online-Zugangsgesetz schneller umgesetzt werden kann. Doch obgleich mittlerweile zahlreiche Optionen auf dem Markt verfügbar sind, ist es besonders im Verwaltungsumfeld notwendig zu prüfen, ob eine Lösung nicht nur den neuesten Vorschriften und Regulierungen entspricht, sondern auch tatsächlich ein einheitliches, sicheres und effizientes Verfahren über alle Kanäle (Rechner, Smartphone, Tablet und an automatischen Schaltern) gewährleistet. In einer Zeit, in der europäische Normen für den Aufbau einer kontinentalen Vertrauensplattform für die Bereitstellung von Diensten der öffentlichen Verwaltung an Bedeutung gewinnen, ist die Zusammenarbeit zwischen privaten Unternehmen und Institutionen unerlässlich, um auf fortschrittliche und bewährte Lösungen setzen zu können, die diesen entsprechen. Derzeit ist Electronic IDentification der einzige qualifizierte Vertrauensdiensteanbieter (IVT), der eine qualifizierte elektronische Signatur auf der Grundlage von Videoidentifizierung ausstellen kann, die die Anforderungen des europäischen eIDAS- wie auch des DSGVO-Standards erfüllt.
Electronic IDentification (eID) brachte die disruptive Lösung der asynchronen Video-Identifikation auf Basis von Video-In-Streaming mit durchgängiger Abdeckung des Identifikationsprozesses auf den Markt. In Kombination mit ihrem Dienst der Qualifizierten Elektronischen Signatur (QES) erzeugt dies einen starken, vollständig digitalen Identifikations-Workflow. eID, ein führendes spanisches Unternehmen in seinem Bereich, begann mit der Vermarktung seiner Produkte im Jahr 2016 und kann derzeit eine starke Erfolgsbilanz mit mehr als 250 Kunden in 30 Ländern vorweisen. Weitere Informationen über Electronic Identification: www.electronicid.eu/de.
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