Der Deutsche Bundestag hat heute mit überwältigender Mehrheit erneut das Infektionsschutzgesetz (IfSG) geändert. Mit dem Gesetz zur Stärkung der Impfprävention wird unter anderem eine Impfpflicht für bestimmte Berufe eingeführt. Um den Bedarf an Erst- und Auffrischungsimpfungen zu decken, können künftig neben Ärztinnen und Ärzten auch Zahnärzte und Zahnärztinnen, Tierärzte und Tierärztinnen sowie Apotheker und Apothekerinnen Schutzimpfungen gegen das Coronavirus für einen vorübergehenden Zeitraum vornehmen, wenn sie die fachlichen Voraussetzungen erfüllen.

Die niedergelassenen Zahnärztinnen und Zahnärzte haben bereits in den vergangenen zwei Pandemiejahren gezeigt, dass sie in der Lage sind, die flächendeckende zahnmedizinische Versorgung auch unter schwierigen Bedingungen aufrechtzuerhalten. Die Zahnärzteschaft ist darüber hinaus bereit, die jetzt neu zur Stärkung der Impfprävention vorgesehenen Maßnahmen aktiv zu unterstützen. Dies hat der Erweiterte Vorstand des Freien Verbandes Deutscher Zahnärzte (FVDZ) bei seiner heutigen Sitzung in Bonn noch einmal bekräftigt. Voraussetzung dafür sind nach Auffassung des FVDZ rechtssichere Rahmenbedingungen für die Ausweitung des Tätigkeitsfeldes und die Klärung haftungsrechtlicher, logistischer und administrativer Fragen. Außerdem sei sicherzustellen, dass die Zahnärzteschaft bei der Beschaffung von Impfstoffen nicht in Konkurrenz zur Ärzteschaft tritt.

Der Erweiterte Bundesvorstand hat darüber hinaus die zügige Regierungsbildung der Ampelkoalition begrüßt und dem neuen Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) den konstruktiven Dialog und die aktive Zusammenarbeit angeboten.

 

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