Im Rahmen der kontinuierlichen Programmbeobachtung der MA HSH war eine von SNA-Radio zugelieferte Nachrichtenmeldung über „Nebenwirkungen und Todesfälle im Zusammenhang mit den COVID-19-Impfungen“ aufgefallen. Eine Prüfung der MA HSH ergab, dass in der Meldung für das Verständnis des Nachrichteninhalts entscheidende Informationen fehlten. Nach Auffassung des MA HSH-Medienrats steht die Nachrichtenmeldung daher im Widerspruch zu den journalistischen Grundsätzen und stellt einen Verstoß gegen § 6 MStV HSH in Verbindung mit § 6 Abs. 1 MStV dar. Die Veranstalterin hat den Verstoß vollumfänglich eingeräumt.
Der Medienrat der MA HSH hat zudem finanzielle Fördermaßnahmen für nichtkommerzielle lokale Hörfunkveranstalter für die Jahre 2021/2022 beschlossen:
- Der Anbietergemeinschaft Hamburger Lokalradio e.V. (HLR) wird für die DAB+ Leitungs- und Senderkosten sowie für die GEMA/GVL-Kosten eine Fördersumme von bis zu 28.165 Euro bewilligt. Des Weiteren erhält HLR antragsgemäß eine Förderung von bis zu 6.840 Euro für Beschaffungen unter anderem zur technischen und barrierefreien Verbesserung der Sende- und Produktionsinfrastruktur.
- Der Anbietergemeinschaft FSK e.V. (FSK) werden antragsgemäß Fördermittel von bis zu 27.937,50 Euro für UKW-Senderkosten, Leitungskosten zum Sender und für GEMA/GVL-Kosten bereitgestellt. Darüber hinaus wird antragsgemäß eine gewerbliche Sachversicherung in Höhe von 743,79 Euro finanziert.
- Dem Freies Radio Neumünster e.V. (FR NMS) wird antragsgemäß eine Fördersumme von bis zu 42.818,80 Euro für UKW-Leitungs- und Senderkosten sowie für GEMA/GVL-Kosten zugesprochen. Ebenso werden Mittel für eine Inventar- und Elektronikversicherung in Höhe von bis zu 727 Euro sowie Ergänzungsbeschaffungen für die Sende- und Produktionsinfrastruktur von bis zu 3.187,96 Euro antragsgemäß bewilligt.
- Dem Freies Radio – Initiative Flensburg e.V. gewährt der Medienrat antragsgemäß eine finanzielle Förderung von bis zu 42.992,94 Euro für UKW- und Leitungskosten sowie GEMA/GVL-Kosten.
Der Medienrat bestätigte außerdem die geplanten Beteiligungsveränderungen der Radio Teddy GmbH & Co. KG als medienrechtlich unbedenklich. Beabsichtigt ist ein Verkauf der Anteile des Gesellschafters Uwe Schneider an die IR Holding GmbH. Dieser führt zu geringfügigen Veränderungen der Kapital- und Stimmrechte.
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