Bei den Verhandlungen über einen neuen Gehaltstarifvertrag (GTV) für Redakteurinnen und Redakteure an Tageszeitungen zwischen dem Bundesverband Digitalpublisher und Zeitungsverleger (BDZV) und den Gewerkschaften Deutscher Journalisten-Verband (DJV) und dju in ver.di haben die Verleger ein erstes beziffertes Angebot vorgelegt.

Danach strebt der BDZV einen neuen GTV mit 32 Monaten Laufzeit an. Zu Beginn des Jahres 2022 soll es eine Corona-Prämie in Höhe von 350 Euro geben. Eine erste lineare Erhöhung um 1,2 Prozent soll zum Ende desselben Jahres folgen, eine zweite lineare Erhöhung um 1,3 Prozent in der zweiten Hälfte des Jahres 2023.

Im Verlauf der pandemiebedingt erneut virtuell geführten Verhandlungsrunde wies der Verhandlungsführer des BDZV und Vorsitzende des Sozialpolitischen Ausschusses (SPA), Georg Wallraf, erneut auf die aktuellen Herausforderungen für die Zeitungsbranche hin. Dazu zähle nicht nur die bekannt schwierige Lage am Werbemarkt als Folge der Corona-Pandemie, sondern auch die anstehende Erhöhung des Mindestlohns sowie extreme Preissteigerungen unter anderem für Zeitungsdruckpapier und Energie.

„Unser Angebot berücksichtigt sowohl die für Verlage schwierige aktuelle Corona-Situation als auch das berechtigte Interesse der Redakteure nach tabellenwirksamer Erhöhung. Beides zusammen dient der Planungssicherheit“, versicherte Wallraf.

Die Verhandlungen werden am 24. Januar 2022 fortgesetzt.

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