Datengrundlage für den Solarstrompreis im Oberland sind die Meldungen an die Bundesnetzagentur, bei der alle neu errichteten Anlagen angegeben werden müssen. Um die Preisträger-Kommunen zu ermitteln, wertet die Fachgruppe Solarenergie der EWO jährlich die installierten PV-Anlagen in den Landkreisen Bad Tölz-Wolfratshausen, Garmisch-Partenkirchen, Miesbach und Weilheim-Schongau aus. In Summe wurden 2020 über 21 Megawatt (peak) an Solarmodul-Leistung auf Dächern und Freiflächen im Oberland verbaut. Mit dem erzeugten Strom können bilanziell über 4.000 Haushalte mit erneuerbarem Strom versorgt werden.
Aber ist der Zubau von so vielen PV-Anlagen überhaupt sinnvoll, wenn sie möglicherweise mehr Energie bei der Herstellung brauchen, als sie in 20 Jahren erzeugen können? Das Umweltbundesamt hat hierzu eine aktuelle Ökobilanz von PV-Anlagen veröffentlicht (Quelle: https://www.pv-magazine.de/2021/05/21/uba-oekobilanz-photovoltaik-anlagen-amortisieren-sich-energetisch-nach-maximal-21-jahren/ ). Forscher vom Fraunhofer-Institut für Bauphysik und der Sphera Solutions GmbH haben darin Standorte in Deutschland sowie in Südeuropa untersucht. Berücksichtigt wurden die PV-Module selbst, aber auch Komponenten wie Wechselrichter, Unterkonstruktionen, Kabel oder die Nutzungsdauer als wichtiger Einflussfaktor. Ergebnis der Ökobilanz vom Mai 2021: Je nach Art der Module liegt die Zeit, in der die Energie für die Herstellung durch die Stromerzeugung aus der Anlage wieder eingespielt ist, zwischen 0,9 und 2,1 Jahren. Anschließend produziert eine PV-Anlage dann über mehrere Jahrzehnte zusätzlichen Strom.
Und was passiert, wenn PV-Anlagen vom Dach müssen, weil sie z.B. beschädigt sind? Auf Grundlage des Elektronikgerätegesetzes kommen sie als elektronisches Altgerät zum Recycling auf den Wertstoffhof. Privatleute können dort kostenfrei bis zu 20 Module abgeben und erhalten eine Übergabequittung als erforderlichen Entsorgungsnachweis. Sondermüll ist keiner enthalten, wertvolle Grundstoffe wie Glas, Aluminium und Halbleitermaterialien bleiben erhalten. Eine komplett recycelte Anlage kann eine Wiederverwertung der eingesetzten Materialien von 95% erbringen. (Quelle: https://www.ibc-blog.de/2018/04/recycling-die-module-muessen-vom-dach-und-nun/ ).
Auch in Sachen Finanzamt gibt es seit Juni 2021 eine gute Nachricht: Bei PV-Anlagen bis 10 Kilowatt Leistung auf privaten Gebäuden gilt laut Verwaltungsanweisung des Bundesministeriums für Finanzen BMF der Modus „Liebhaberei“. Wer einen formlosen Antrag beim Finanzamt ausfüllt, muss die Einkünfte aus der PV-Anlage in der Einkommensteuererklärung nicht angeben.
Und wer außer der Einspeisevergütung keine weiteren Gewinne aus der Anlage erzielt, kann die „Kleinunternehmerregelung“ wählen und ist nicht umsatzsteuerpflichtig (Quelle: https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/energie/erneuerbare-energien/photovoltaik-woran-sie-beim-thema-steuern-denken-sollten-65532).
Die Frage, ob wir einen wesentlichen Teil unseres Energiebedarfs durch PV-Strom decken können, beantwortet der aktuelle Leitfaden des Fraunhofer-Instituts ISE klar mit Ja „…in dem Maße, wie wir unser Energiesystem und die energiewirtschaftlichen Strukturen an die Anforderungen der Energiewende anpassen“ (Quelle: https://www.ise.fraunhofer.de/… . In diesem Sinn setzt sich die Bürgerstiftung Energiewende Oberland weiter dafür ein, dass Photovoltaikanlagen mit ihrer sehr guten Rentabilität zum selbstverständlichen Bestandteil eines jeden Hauses werden. Ob die eigene Gebäudefläche für Photovoltaik-Anlagen geeignet ist, zeigen die Solarkataster der Landkreise Bad Tölz-Wolfratshausen www.solarkataster-toelz.de/ , Garmisch-Partenkirchen www.solare-stadt.de/… , Miesbach https://www.solare-stadt.de/… und Weilheim-Schongau www.solare-stadt.de/lk-wm-sog/Solarpotenzialkataster.
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