Das bei der Berliner Kanzlei KOPP-ASSENMACHER & NUSSER in Auftrag gegebene Gutachten geht insbesondere der Frage nach, wie weit die Akkreditierungsstelle bei ihren Vorgaben für die vertragliche Einbindung von Probenehmern gehen kann und vor allem auch auf welcher Grundlage.
Dem Vorstand der VUP-Projektgruppe Externe Probenahme wurden die Kernergebnisse des Gutachtens bereits vorgestellt. Dort wurde auch vereinbart, auf dieser Erkenntnisgrundlage das Gespräch mit der DAkkS darüber zu führen, ob und inwieweit daraus gemeinsame Sichtweisen und Orientierungen für die Stellen entstehen können. Für diese Vorgehensweise hatte zuletzt auch VUP-Präsident Dr. Brill in seinem Gespräch mit DAkkS-Geschäftsführer Finke geworben.
Bei einem Gespräch mit der DAkkS konnte nun ein weitestegehend übereinstimmendes Verständnis über den Rechtsrahmen und die Grenzen des Verwaltungshandeln der DAkkS bei der Akkreditierung von Trinkwasseruntersuchungssellen nach §15 TrinkwV hergestellt werden. Was diese Beurteilung im Konkreten für die Gestaltung der Probenahme, insbesondere die Zusammenarbeit mit "externen" Probenehmern bedeutet, soll nun weiterverfolgt werden.
Wie es in einem Ergebnisvermerk zum Gespräch von Anfang Dezember heisst, "sollen nun typische Fallkonstellationen bzw. Gestaltungsmodelle einer Prüfung unterzogen werden, um auf dieser Basis den Stellen Orientierung über zulässige rechtliche Modelle zur Einbindung von externen Probenehmern zu geben. Die DAkkS sagte hierzu Unterstützung zu."
Für Mitglieder der VUP-Projektgruppe Externe Probenahme stehen weitere Ergebnisse und Erkenntnisse aus den Gesprächen über das VUP-Rechtsgutachten auf MeinVUPortal zur Verfügung (Anmeldung und Login erforderlich). Nach dem Jahreswechsel soll dann im VUP mit der Vorlage und Bewertung typischer Fallkonstellationen hinsichtlich der Gestaltung der Probenahme begonnen werden.
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