Auch in diesem Jahr werden die Weihnachtstage und der Jahreswechsel pandemiebedingt anders gefeiert. Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) rät eindringlich, sich an die empfohlenen Hygiene- und Verhaltensregeln zu halten, um die Festtage stressfrei und gesund zu verbringen. Zudem rät die BZgA, verantwortungsvoll beim Konsum von Alkohol an den Festtagen zu bleiben.

 

Michaela Goecke, Leiterin des Referats für Suchtprävention in der BZgA, hierzu: „In der psychisch belastenden Coronazeit besteht das Risiko, mehr und häufiger Alkohol zu trinken, weil man glaubt, nur so entspannen zu können. Regelmäßiger Alkoholkonsum kann aber schleichend in eine Abhängigkeit führen. Die BZgA empfiehlt daher, an mindestens zwei Tagen in der Woche ganz auf Alkohol zu verzichten. Wer Alkohol trinkt, sollte sich an die Empfehlungen für einen risikoarmen Umgang mit Alkohol halten. Unser Online-Selbsttest auf www.kenn-dein-limit.de hilft herauszufinden, ob Sie beim Alkohol im Limit sind.“

 

Alkohol ist eine psychoaktive Substanz, eine Droge, die abhängig machen kann. Zudem ist Alkohol ein Zellgift, das alle Organe schädigen kann. Hoher Alkoholkonsum steht mit zahlreichen Erkrankungen in Verbindung, darunter Leber- und Herzkreislauferkrankungen, und das Risiko steigt, an Krebs zu erkranken. Außerdem wird durch den Konsum von Alkohol das Immunsystem geschwächt, sodass es leichter zu Infekten kommen kann.

 

Die Empfehlungen für einen risikoarmen Umgang mit Alkohol gelten für gesunde Erwachsene.

  • Bei Frauen maximal ein kleines Glas eines alkoholischen Getränks pro Tag, also nicht mehr als 0,3 Liter Bier oder 125 Milliliter Wein.
  • Bei Männern maximal zwei kleine Gläser pro Tag, also nicht mehr als 0,6 Liter Bier oder 250 Milliliter Wein.

Die BZgA-Kampagne „Alkohol? Kenn dein Limit.“ unterstützt mit Tipps, um beim Alkohol im Limit zu bleiben:

Mehr Informationen der BZgA für Erwachsene zum Thema Alkohol:

BZgA-Infotelefon zur Suchtvorbeugung:

Das BZgA-Infotelefon zur Suchtvorbeugung ist unter der Telefonnummer 0221 89 20 31 (Kosten für Gespräche in das Kölner Ortsnetz) erreichbar, von Montag bis Donnerstag 10:00 bis 22:00 Uhr und von Freitag bis Sonntag sowie an den Weihnachtsfeiertagen 10:00 bis 18:00 Uhr.

 

Weitere Alkoholpräventionskampagnen der BZgA im Überblick:

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA)
Maarweg 149-161
50825 Köln
Telefon: +49 (221) 8992-0
Telefax: +49 (221) 8992-300
http://www.bzga.de

Ansprechpartner:
Presse
E-Mail: pressestelle@bzga.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel