„Wir hoffen natürlich, dass das Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz dahingehend angepasst wird, dass Pflegeeltern nicht weiterhin finanziell benachteiligt sind. Aber so lange werden wir mit den elterngeldähnlichen Sonderleistungen – zusätzlich zu dem Pflegegeld – Pflegeeltern dabei unterstützen, gerade in dem ersten Jahr nach Aufnahme eines Kindes genug Kraft und Zeit für die neue Situation zu haben“, sagt Dr. Hanke. So erhalten alle Vollzeitpflegepersonen, die nach Aufnahme eines Pflegekindes ihre Erwerbstätigkeit in den ersten sechs bis zwölf Monaten vollständig ruhen lassen, bis zu einem Jahr lang 800 Euro monatlich von der Region Hannover.
Die Region Hannover gehört neben Braunschweig und Northeim zu den ersten öffentlichen Trägern der Jugendhilfe, die diese Sonderleistungen für Pflegefamilien eingeführt hat. „Inzwischen haben wir viele Nachfragen auch von anderen Jugendämtern erhalten, die ebenfalls mit freiwilligen Sonderleistungen Pflegeeltern unterstützen wollen. Es ist gerade in diesem sensiblen Bereich unerlässlich, dass es genügend Pflegefamilien gibt, die sich vorstellen können, schutzbedürftigen Kindern ein sicheres familiäres Umfeld zu bieten“, erklärt Dr. Hanke.
Region Hannover
Hildesheimer Str. 20
30169 Hannover
Telefon: +49 (511) 616-0
Telefax: +49 (511) 61622499
http://www.hannover.de
Kommunikation
Telefon: +49 (511) 616-22720
Fax: +49 (511) 616-22495
E-Mail: sonja.wendt@region-hannover.de