Gegen den Bußgeldbescheid der Wertpapieraufsicht kann die Bank Einspruch einlegen.
Referenzwerte-Verordnung
Die Referenzwerte-Verordnung soll valide Referenzwerte sicherstellen und Manipulationen verhindern.
Dazu verpflichtet sie beispielsweise Kontributoren, wirksame Systeme und Kontrollen vorzuhalten (Artikel 16). Kontributoren sind natürliche oder juristische Personen, die Daten zur Bestimmung von Referenzwerten beitragen. Als Referenzwert wird in der Europäischen Union zum Beispiel der Euro Interbank Offered Rate (EURIBOR) verwendet.
Verstöße gegen die Referenzwerte-Verordnung können mit einer Geldbuße von bis zu zehn Prozent des Gesamtumsatzes geahndet werden.
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