Wegen der Pandemie wurden viele Veranstaltungen abgesagt. Statt den Ticketpreis erstattet zu bekommen, mussten Kunden jedoch mit Gutscheinen vorliebnehmen, da die Bundesregierung die sogenannte Gutscheinlösung eingeführt hatte. Doch ab 1. Januar 2022 kann man sich die Gutscheine nun auszahlen lassen. Nach Auskunft der ARAG Experten gilt der Rückzahlungsanspruch grundsätzlich drei Jahre lang. Die Regelung betrifft nur Tickets, die vor dem 8. März 2020 gekauft worden sind. Der Veranstaltungstermin ist für die Rückzahlung hingegen nicht relevant. Die ARAG Experten raten Betroffenen, die Ansprüche schriftlich beim Veranstalter geltend zu machen.
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