Grundsätzlich empfiehlt die DENEFF die signifikante Erhöhung der europäischen und nationalen Einsparungsziele und deren rechtliche Verbindlichkeit. Konkret hieße das die Verringerung des Endenergieverbrauchs um 41% (Referenzrahmen 2007) statt nur der 36-prozentigen Reduktion, wie es die Kommission aktuell vorsieht. Mindestens genauso wichtig sei es, dass die Mitgliedstaaten mit nationalen Zusatzinstrumenten reale Einsparungen liefern. Denn die geltende Regelung zur nationalen Einsparverpflichtung habe bislang zahlreiche Schlupflöcher. Hier gilt es, konsequent nachzuschärfen, so dass nur noch Maßnahmen anerkannt werden, die wirklich originär auf Energieeffizienz ausgerichtet sind. Das ist laut der DENEFF für die Glaubwürdigkeit der Energieeffizienzrichtlinie unbedingt erforderlich.
Unbestritten ist die Nützlichkeit von Energiemanagementsystemen für Unternehmen, so die DENEFF. Schon seit 2012 sind große Unternehmen in der Pflicht, regelmäßige Energieaudits vorzunehmen, wodurch sie einen besseren Überblick über ihre Einsparpotenziale erhalten und ihren Energieverbrauch optimal regulieren können. Nun plant die EU, die Pflicht nicht mehr an der Unternehmensgröße, sondern dem Energieverbrauch festzumachen. Die DENEFF unterstützt dieses Vorgehen und fordert einen Schwellenwert, der alle Unternehmen berücksichtigt, für die sich ein Energiemanagementsystem lohnt. Hier setze die Kommission deutlich zu hoch an: Die Datenlage zeige, dass Unternehmen bereits ab 5 GWh Gesamtenergieverbrauch ein Energiemanagementsystem betreiben sollten.
„Frankreich und Deutschland sind die beiden Energieriesen in Europa, aber die Einsparung von Energie birgt ein Riesenpotenzial zum Klimaschutz, das bisher noch nicht genutzt wurde. Nur durch ambitioniertere Energieeffizienzmaßnahmen auf europäischer Ebene, können auch die Klimaziele des Koalitionsvertrags erreicht werden. Deutschland muss dieses Zeitfenster unbedingt wahrnehmen.“ So Martin Bornholdt, Geschäftsführender Vorstand der DENEFF.
Die Stellungnahme der DENEFF zur EED finden Sie hier.
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