Er verurteilt das Gesetzesvorhaben der Ampel-Koalition, nach dem nur noch tarifgebundene Unternehmen an öffentlichen Ausschreibungen teilnehmen dürfen, scharf. "Das Grundgesetz schützt die Entscheidungsfreiheit der Unternehmen, die Regelungen eines Tarifvertrages anzuwenden, oder es eben nicht zu tun. In diese Koalitionsfreiheit greift das geplante Tariftreuegesetz in massiver Weise ein und führt zu einem Tarifzwang durch die Hintertür", fasst Dr. Peter Schlaffke die Kritik zusammen. Das geplante Tariftreuegesetz führe insbesondere zu einer Diskriminierung von kleinen und mittleren Unternehmen, die oft formal keine Tarifverträge abschließen, sich aber intensiv daran orientieren würden. "Hier handelt die Ampel leider populistisch statt realistisch", lautet das Urteil von Dr. Peter Schlaffke. "Es ist völlig unverständlich, dass die Politik kleine und mittlere Unternehmen erst sinnvoll bei der Arbeitsplatzsicherung unterstützt, dann aber genau diese Arbeitsplätze wieder gefährdet, indem sie bestimmte Betriebe von wichtigen öffentlichen Aufträgen ausschließt." Die Bevormundung durch den Gesetzgeber schwächt aber auch Arbeitgeber und Gewerkschaften, die in allen Branchen durch zukunftsweisende Tarifabschlüsse als Sozialpartner große Verantwortung beweisen. "Um für alle Seiten gute Tarifabschlüsse zu erzielen und die freiwillige Tarifbindung so für noch mehr Unternehmen attraktiv zu machen, brauchen wir Handlungsspielraum. Aber genau dieser Handlungsspielraum droht durch das völlig unnötige Tariftreuegesetz ausgehebelt zu werden", so Schlaffke.
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