Das Ziel des durch das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen geförderten Preises besteht darin, das verantwortungsvolle Bemühen der Bauherren zur Schaffung von bezahlbaren Wohnungen und Quartieren in „Hoher Qualität zu tragbaren Kosten“ zu würdigen.
Der Deutsche Bauherrenpreis ist in der Fachwelt und darüber hinaus als wichtigster Preis im Bereich des Wohnungsbaus in Deutschland bekannt. Ausgelobt wird er vom Deutschen Städtetag, dem Bund Deutscher Architektinnen und Architekten (BDA) und dem Spitzenverband der Wohnungswirtschaft GdW im Rahmen der gemeinsamen Arbeitsgruppe KOOPERATION (AG KOOP).
Die Jury wird anhand von acht Kriterien eine Auswahl von 30 Projekten vornehmen, die für den Deutschen Bauherrenpreis nominiert werden. Alle Nominierten erhalten Anerkennungen für die von ihnen eingereichten Projekte. Insgesamt werden fünf Deutsche Bauherrenpreise und bis zu drei weitere Sonderpreise vergeben.
„Um gutes und qualitätsvolles Wohnen in Deutschland stetig zu verbessern, sind innovative und gleichzeitig bezahlbare Lösungsansätze unverzichtbar. Gerade jetzt spielen gesellschaftliche Verantwortung und Bewusstsein für Qualität von Lebensräumen dabei eine entscheidende Rolle. Die Vereinbarkeit dieser beiden Kriterien wird mit dem Deutschen Bauherrenpreis bereits seit mehr als 30 Jahren ausgezeichnet und hat an Bedeutung nur gewonnen“, sagt GdW-Präsident Axel Gedaschko.
„Wie lebenswert Städte sind, wird im besonderen Maße durch die Qualitäten ihrer öffentlichen Räume bestimmt und durch deren bauliches Umfeld. Die guten Beispiele aus dem Deutschen Bauherrenpreis setzen hierfür Maßstäbe. Sie bieten hohe Qualität zu tragbaren Kosten. Es ist gut, wenn im Sinne einer nachhaltigen und zukunftsfähigen Stadtentwicklung solche Positivbeispiele an möglichst vielen Orten andere Bauherren inspirieren“, bekräftigt der Präsident des Deutschen Städtetages, Oberbürgermeister Markus Lewe aus Münster.
„Wir brauchen gute und bezahlbare Wohnungen, die einen qualitativen Beitrag zur Stadt- und Innenentwicklung leisten und in denen die Menschen gerne wohnen wollen. Innovative Bestandsentwicklungen und das Weiterbauen von bestehenden Quartieren können am ehesten hohe Qualitäten zu tragbaren Kosten bei gleichzeitiger Minimierung des Ressourcenverbrauchs erreichen“, erklärt Susanne Wartzeck, Präsidentin des BDA.
Wohnungsunternehmen und -genossenschaften, private und öffentliche Bauherren, Investoren, Bauherrengruppen, Kommunen und Bauträger, freiberufliche Architekten, Stadtplaner und Landschaftsarchitekten sowie Arbeitsgemeinschaften von Planern in Abstimmung mit ihren Bauherren können Projekte einreichen.
Die Einreichung der Wettbewerbsunterlagen ist ausschließlich online über das Portal www.einreichung-deutscherbauherrenpreis.de möglich. Die Bewerbungsfrist endet am 14. März 2022 um 14 Uhr.
Weitere Informationen zum Wettbewerb und den Auslobern gibt es auch unter auf www.deutscherbauherrenpreis.de
Wirtschaftsverwaltungsgesellschaft des Deutschen Städtetagesellschaft mbH
Gereonstraße 18 – 32
50670 Köln
Telefon: +49 (221) 3771-0
Telefax: +49 (221) 3771-128
http://www.staedtetag.de