Auch die Deutsche Wildtier Stiftung ist grundsätzlich für den Ausbau der Erneuerbaren Energien. „Aber die Förderung der Windenergie stellt eine Gefahr für zahlreiche Wildtiere dar“, sagt Professor Dr. Klaus Hackländer, Vorstandsvorsitzender der Deutschen Wildtier Stiftung. „Allein in Deutschland fallen jedes Jahr rund 250.000 Fledermäuse und Tausende Greifvögel den Windenergieanlagen zum Opfer. Zu den besonders gefährdeten Arten zählen etwa der Große Abendsegler – eine Fledermausart – und eine Vielzahl von Greifvögeln wie Rotmilan, Schrei-, See- und Steinadler oder der seltene Schwarzstorch.
Dies belegt eine Studie des renommierten Biologen Dr. Klaus Richarz aus dem Jahr 2021, die die Deutsche Wildtier Stiftung in Auftrag gegeben hatte. „Für besonders bedrohte Wildtierarten bedeuten die Verluste empfindliche Einbußen, die der Biodiversitätsstrategie der Bundesregierung ganz offenkundig widersprechen“, erklärt der Wildtierbiologe.
Um die Biodiversität zu erhalten, fordert die Deutsche Wildtier Stiftung daher, beim Ausbau der Windkraft auf Anlagen in Schutzzonen rund um Horststandorte, im Wald und in der Nähe von Naturschutzgebieten zu verzichten. „Die Behauptung Habecks, dass die Wildtiere auf den verbleibenden 98 Prozent der Fläche genug Platz haben, ist angesichts der immer rasant fortschreitenden Versiegelung der Böden, der Intensivierung der Landnutzung und der Zerschneidung durch Infrastruktur schlicht falsch“, so Hackländer.
Zur Zerschneidung tragen immer mehr auch Solarparks bei. Ihre Zunahme führt zu einer weiteren Fragmentierung der Landschaft. „Umzäunte Solarparks schließen zwar Fressfeinde der Bodenbrüter aus und können zum Beispiel für Rebhühner den Bruterfolg erhöhen. Aber wir wollen einen nachhaltigen Artenschutz, der nicht von Maschendrahtzäunen abhängig ist“, sagt Professor Hackländer.
„Klimaschutz und Artenschutz sind die zwei wichtigsten Probleme unserer Zeit und dürfen nicht gegeneinander ausgespielt werden. Der Biodiversitätsverlust ist eine große Bedrohung: Ist eine Art erst einmal ausgestorben, wird es sie nie wieder geben – mit nicht abschätzbaren Folgen für die Funktion unserer Ökosysteme“, warnt Hackländer. Statt einseitig nur auf den Ausbau Erneuerbarer Energien zu setzen, fordert die Deutsche Wildtier Stiftung die Bundesregierung auf, die Steigerung der Energieeffizienz zu forcieren.
9 Forderungen der Deutschen Wildtier Stiftung zur Berücksichtigung des Arten- und Naturschutzes bei der Nutzung der Windkraft
Keine Windenergieanlagen in Wäldern und an Waldrändern!
Wälder und Waldränder sind unverzichtbare Lebensräume für Wildtiere in unserer ohnehin intensiv genutzten Kulturlandschaft. Sie sind aus Gründen des Arten- und Naturschutzes frei von Windenergieanlagen zu halten.
Keine Windenergieanlagen in Schutzgebieten!
In Nationalparks, Naturschutzgebieten, Kernzonen von Biosphärenreservaten, gesetzlich geschützten Biotopen, Natura 2000 und IBA Gebieten sind keine Windenergieanlagen zu bauen. In diesen Schutzgebieten und deren Pufferzonen muss der Artenschutz Vorrang vor wirtschaftlichen Interessen haben.
Das Helgoländer Papier strikt einhalten!
Die im „Helgoländer Papier“ veröffentlichten aktuellen Empfehlungen der Staatlichen Vogelschutzwarten zu Abstandsregelungen zwischen Brutplätzen sowie anderen bedeutsamen Vogellebensräumen und Windenergieanlagen müssen in ganz Deutschland konsequent beachtet und einheitlich umgesetzt werden.
Die Zerstörung von Brutplätzen strenger ahnden!
Die Brutstandorte u.a. von Greifvögeln, Störchen oder Kranichen müssen langfristig und länderübergreifend einheitlich geschützt werden. Wurden Horstbäume mutwillig zerstört, muss der Brutbereich auf der Grundlage des Helgoländer Papieres trotzdem dauerhaft eine Tabuzone für Windenergieanlagen bleiben.
Den Kollisionstod von Wildtieren reduzieren!
In allen bestehenden Windparken sind Maßnahmen zur Reduktion von Vogelkollisionen und Fledermausverlusten umzusetzen. Kumulative Auswirkungen von neuen Windenergieanlagen in Regionen mit bereits hoher Windparkdichte auf Vögel und Fledermäuse müssen bei Planung und Genehmigung berücksichtigt werden.
Beweislast umkehren!
Die Betreiber von Windenergieanlagen müssen sicherstellen, dass naturschutzfachliche Ziele der Windenergienutzung nicht entgegenstehen. Es gilt das Vorsorgeprinzip: im Zweifel für den Natur- und Artenschutz. Ein bau- und betriebsbegleitendes Monitoring muss für den Anlagenbetreiber verpflichtend sein.
Keine Privilegierung für Windenergieanlagen im Baurecht!
Das grundsätzlich bestehende Verbot des Bauens im Außenbereich ist für Windenergieanlagen durch den § 35 Baugesetzbuch durchbrochen worden. Dieses Privileg für den Bau von Windenergieanlagen ist abzuschaffen.
Das Bundesnaturschutzgesetz anwenden!
Nach § 44 Bundesnaturschutzgesetz ist es u.a. verboten, wild lebende Tiere der besonders geschützten Arten zu töten. Für Windkraftanlagen sind keine Ausnahmegenehmigungen vom Tötungsverbot mehr zu erteilen.
Technische Anleitung Wind erarbeiten!
Die Bundesregierung wird aufgefordert, eine bundesweit gültige Verwaltungsvorschrift „TA Wind“ vorzulegen. In dieser technischen Anleitung zum Bau und Betrieb von Windenergieanlagen sind bundesweit einheitliche Standards zur Berücksichtigung des Arten- und Naturschutzes festzulegen.
https://www.deutschewildtierstiftung.de/naturschutz/windenergie-und-artenschutz
Link zur Windkraft-Studie von Dr. Klaus Richarz:
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