Eine kirchengemeindliche Mitarbeiterin, die für die Buchhaltung Zugriff auf den Computer und das E-Mail-Konto des Pastors hatte, las unbefugt eine an diesen gerichtete Mail und machte von dem Anhang einer weiteren, offensichtlich privaten E-Mail eine Kopie, die sie weitergab. Dies rechtfertigt laut ARAG Experten eine fristlose Kündigung, entschied das Landesarbeitsgericht Köln (Az.: 4 Sa 290/21).
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