"Der NABU fühlt sich durch diese Entwicklung bestätigt: Die Volksinitiative war ein notwendiger, aber auch erfolgreicher Schritt zur positiven Entwicklung der Natur in Hamburg. Es besteht aber keine Veranlassung, dass wir uns jetzt zurücklehnen und alles gutheißen, was auf behördlicher Seite geplant wird. Über Behörden und Bezirke hinweg gibt es nach wie vor ein unterschiedliches Verständnis über die Intensität und Geschwindigkeit der Umsetzung der Ergebnisse“, stellt der NABU-Vorsitzende Malte Siegert fest, „Wir werden den Umsetzungsprozess daher weiterhin kritisch, aber konstruktiv, begleiten. Verbesserungsvorschläge, die über die Vereinbarung von vor zwei Jahren hinausgehen, nehmen wir im Sinne der Natur wohlwollend zur Kenntnis.“
Positiv an der bisherigen Umsetzung hervorzuheben ist das eingeführte und auch bereits mehrfach angewandte Vorkaufsrecht der Stadt in Landschaftsschutzgebieten, die erhebliche Aufstockung des Naturschutzetats und der Personalstellen sowie die nun intensiver durchgeführte Kontrolle und Nachbesserung von Ausgleichsmaßnahmen. Zudem wirkt die für rund 30 Prozent der Hamburger Landesfläche festgeschriebene verbindliche grüne Grenze für Flächen des Biotopverbunds sowie der Landschafts- und Naturschutzgebiete. Einige vereinbarte Punkte der Volksinitiative sind Gegenstand fortlaufender Bemühungen und können daher nicht abschließend bewertet werden. Die Beibehaltung des Naturwertes etwa ist eine Daueraufgabe und kann erst nach einigen Jahren bewertet werden. Es gibt aber erste Ansätze, die in die richtige Richtung gehen.
Anlass zur Kritik bieten die Aktualisierung und Konkretisierung der Verordnungen von Landschaftsschutzgebieten, die bislang nur sehr schleppend in Gang gekommen ist. Auch die Unterzeichnung des "Vertrags für Hamburgs Stadtgrün", ein zentraler Punkt der Vereinbarung, bei dem sich die städtischen Akteure auf die Ziele der Volksinitiative verpflichten sollten, hat fast zwei Jahre in Anspruch genommen. Durch die Auseinandersetzung zwischen den Fachbehörden und den Bezirken zu einzelnen Inhalten des Vertrags ist wertvolle Zeit zur Umsetzung der Volksinitiative verstrichen. Leider enthält der Vertrag dadurch einige Punkte, die zu viele Interpretationsspielräume zum Nachteil von Hamburgs Grünflächen ermöglichen.
"Sowohl die an einigen Stellen zu konstatierenden Verzögerungen in der Umsetzung als auch die Abschwächung der Schutzwirkungen der Vereinbarung mit der Volksinitiative, trüben die ansonsten positiven Entwicklungen, die die NABU-Volksinitiative angestoßen hat," resümiert NABU-Naturschutzreferent Dr. Christian Gerbich. "Bis zum nächsten Bericht des Senats erwarten wir vor allem Fortschritte in den Bereichen der Erfassung der Versiegelung in Hamburg, konkrete Aussagen und Daten zur Anwendung der Vereinbarung zum Schutz des Grünen Netzes, sowie erste Ergebnisse zur Entwicklung des Naturwertes. Außerdem sollte zum Zeitpunkt des nächsten Berichts die vereinbarte 10 Prozent Marke beim Anteil der Naturschutzgebiete an der Hamburger Landesfläche erreicht sein“, so Gerbich.
Hintergrund:
Am 8. Mai 2019 hat die Hamburgische Bürgerschaft das Ergebnis der erfolgreichen NABU-Volksinitiative „Hamburgs Grün erhalten“ mit der Drucksache 21/16980 „Vertrag für Hamburgs Stadtgrün: Siedlungsentwicklung ermöglichen – Naturqualität verbessern – Lebensqualität steigern. Maßnahmen zur Verbesserung von Hamburgs Grün – Verständigung mit den Initiatoren der Volksinitiative „Hamburgs Grün erhalten“ angenommen. Die Annahme des Antrages erfolgte mehrheitlich mit den Stimmen von SPD, Grünen und Linken gegen die Stimmen der CDU und AfD bei Enthaltung der FDP.
Bürgermeister Peter Tschentscher hatte damals zugesichert, dass sich der Senat die 20 Petita der Einigung zwischen den Initiator*innen des NABU und den damaligen Fraktionsvorsitzenden der Regierungsparteien, Dirk Kienscherf (SPD) und Anjes Tjarks (Grüne), zu eigen macht, vollumfänglich umsetzen und in regelmäßigen Abständen in Sachstandsberichten der Bürgerschaft über die Umsetzung berichten werde.
Der NABU begrüßt, dass die im Vertrag für Hamburgs Stadtgrün vorgesehene Ausweitung der Kompensationsregelung auch auf planungsbefangene Vorhaben und auch auf Flächen außerhalb des zweiten Grünen Rings, wie es der Antrag, der nun von der CDU in die Bürgerschaft eingebracht wurde (Drs. 22/6860), vorsieht. Allerdings birgt der CDU-Antrag in seiner Erläuterung einige Ungenauigkeiten bzw. vermischt verschiedene Ebenen. Zum Beispiel wird sprachlich nicht zwischen dem Begriff "Ausgleich", der mit der nach Bundesnaturschutzgesetz (BNatschG) gesetzlich vorgesehenen Eingriffs/Ausgleichs-Regelung verknüpft ist, und "Kompensation", die im Vertrag für Hamburgs Stadtgrün vorgesehen ist, unterschieden. Außerdem wird das Thema Baumverlust mit dem Vertrag für Hamburgs Stadtgrün in Verbindung gebracht. Der für die grüne Stadt wichtige Aspekt der Baumverluste ist jedoch nicht Gegenstand des Vertrags, sondern wird über die Baumschutzverordnung geregelt. Die Kritik über mangelnden Schutz oder fehlende Nachpflanzung von Bäumen muss sich dementsprechend gegen die Baumschutzverordnung bzw. dessen Anwendung und nicht gegen den Vertrag für Hamburgs Stadtgrün richten.
Der NABU ist mit über 27.000 Mitgliedern Hamburgs größter Umweltverband. Mit praktischem Naturschutz, politischem Druck und Umweltbildung sorgen NABU-Aktive überwiegend ehrenamtlich dafür, dass Hamburg grün und lebenswert bleibt. Weitere Informationen und Mitmachangebote unter www.NABU-Hamburg.de.
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