Die Diakonie Deutschland und der Deutsche Evangelische Verband für Altenarbeit und Pflege e.V. (DEVAP) äußern sich zur allgemeinen Impfpflicht und zur einrichtungsbezogenen Corona-Impfverpflichtung für alle Mitarbeitenden in Krankenhäusern, Einrichtungen der Eingliederungshilfe, Alten- und Pflegeheimen und bei mobilen Pflegediensten:

"Die hoch verletzlichen Gruppen von Menschen in der Pflege müssen bestmöglich vor dem Coronavirus geschützt werden. Zweifelsfrei ist die Impfung der beste Weg. Dafür Sorge zu tragen ist eine gesamtgesellschaftliche Verantwortung", erklärt Wilfried Wesemann, Vorsitzender des DEVAP: "Dazu trägt die Pflege ihren Teil bei."

Maria Loheide, Vorstand Sozialpolitik der Diakonie Deutschland, ergänzt: "Die allgemeine Impfpflicht wäre ein wichtiges Zeichen einer gesamtgesellschaftlichen Verantwortung und der Wertschätzung für die Pflege. Bei der zum 15. März beschlossenen einrichtungsbezogenen Impfpflicht sind noch viele rechtliche Fragen der Umsetzung ungeklärt. Hier muss die Politik rasch handeln, damit kein bundesweiter Flickenteppich entsteht. Die örtlichen Gesundheitsämter brauchen Leitlinien für einheitliche Kriterien. Das darf nicht zu Lasten der Einrichtungen und ihrer Träger geschehen. Viele Träger sind in verschiedenen Städten und Landkreisen aktiv – für deren Mitarbeitende muss gleiches Recht gelten."

"Außerdem muss das fehlende Personal kompensiert und die pflegerische Versorgung weiterhin sichergestellt werden. Die Einrichtungen dürfen mit dieser Verantwortung nicht allein gelassen werden", sagt Maria Loheide.

Wilfried Wesemann vom DEVAP verweist zudem darauf: "Die Aufklärungskampagnen der Träger waren sehr erfolgreich und die Impfquote ist in den diakonischen Einrichtungen mittlerweile entsprechend hoch. Die Kompensation der Ausfälle darf nicht an denjenigen hängen bleiben, die ohnehin schon verantwortlich handeln und geimpft sind. Das ist bei den häufig dünnen Personaldecken schwierig."

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