Zwei Frauen stehen seit Anfang dieses Jahres an der Spitze von Vorstand und Aufsichtsrat des AOK-Bundesverbandes. Nachdem Dr. Carola Reimann bereits am 1. Januar 2022 ihr Amt als Vorstandsvorsitzende angetreten hat, gibt es auch im Vorsitz des Aufsichtsrates einen personellen Wechsel. Dr. Susanne Wagenmann ist heute zur alternierenden Vorsitzenden des Aufsichtsrates für die Arbeitgeberseite gewählt worden. Sie übernimmt den Staffelstab von Dr. Volker Hansen, der in den Ruhestand geht. Reimann und Wagenmann sind die ersten Frauen, die im Vorstand und an der Spitze des Aufsichtsrates Verantwortung für den AOK-Bundesverband übernehmen.

Die neue Vorsitzende des Aufsichtsrates für die Arbeitgeberseite sieht die Einleitung echter Strukturreformen als vordringliche Aufgabe der neuen Bundesregierung. „Die Ampel-Koalition muss diese Reformen nun schnell angehen, auch wenn die Ausgangslage durch die Pandemie nicht einfach ist“, sagt Wagenmann und fordert die Stabilisierung des Sozialversicherungsbeitragssatzes. Die Krankenversicherung müsse auch in Zukunft leistungsfähig und finanzierbar bleiben. „Die Krankenkassen brauchen mehr Gestaltungsspielräume – in allen Bereichen. Bedarfsgerechte, qualitätssichernde sowie kostengünstige Strukturen und Angebote im Gesundheitswesen setzen wettbewerbsorientierte Steuerungsprozesse und Handlungsspielräume voraus“, sagt Wagenmann.

Die neue alternierende Aufsichtsratsvorsitzende für die Arbeitgeberseite will sich gemeinsam mit Knut Lambertin, alternierender Aufsichtsratsvorsitzender für die Arbeitnehmerseite, für die Stärkung der Selbstverwaltung engagieren. „Wir stehen als Partner für einen konstruktiven Dialog und für notwendige Reformen im Sinne der Versicherten und Beitragszahler zur Verfügung – das ist unser Auftrag", so Wagenmann. Die Sozialpartner seien bei der Umsetzung von Reformen ein wichtiger Ratgeber. Lambertin, der den jährlich wechselnden Vorsitz im Aufsichtsrat in diesem Jahr übernimmt, freut sich auf die Zusammenarbeit mit Wagenmann. Gemeinsam werde man die Weichen für die Selbstverwaltung im Sinne der Arbeitgeber, Versicherten sowie Patientinnen und Patienten stellen.  

Wagenmann bringt viel Erfahrung im Gesundheitswesen mit und ist seit Herbst 2020 als Abteilungsleiterin Soziale Sicherung bei der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) tätig. Zuvor war die promovierte Volkswirtin unter anderem in leitender Position in der ärztlichen Selbstverwaltung beschäftigt. Seit April 2021 ist sie alternierende Vorstandsvorsitzende der Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (BAR). Beim Institut für Qualitätssicherung und Transparenz im Gesundheitswesen (IQTIG) engagiert sich Wagenmann zudem ehrenamtlich als Kuratoriumsmitglied.

Carola Reimann: „Es gibt viel zu tun“

Die erfahrene Gesundheitspolitikerin Dr. Carola Reimann folgt als Vorstandsvorsitzende des AOK-Bundesverbandes auf den bereits zum Jahreswechsel in den Ruhestand verabschiedeten Martin Litsch. Gemeinsam mit dem Vorstands-Vize Jens Martin Hoyer vertritt sie die Interessen der AOK-Gemeinschaft. Sie wurde im Sommer vergangenen Jahres einstimmig vom Aufsichtsrat in diese Position gewählt. Die promovierte Biotechnologin war von 2017 bis 2021 niedersächsische Gesundheitsministerin, das Amt hatte sie wegen einer Erkrankung aufgegeben. Zuvor war die Braunschweigerin 17 Jahre lang Abgeordnete im Bundestag, unter anderem als gesundheitspolitische Sprecherin der SPD-Fraktion und als Vorsitzende des Gesundheitsausschusses.

Es erfülle sie mit Stolz, künftig die Interessen der 27 Millionen AOK-Versicherten zu vertreten, so Reimann. „Es gibt viel zu tun. Der Reformbedarf im deutschen Gesundheitswesen ist unübersehbar“, sagt die neue Vorstandschefin und verweist auf die nach wie vor angespannte Finanzlage der gesetzlichen Krankenversicherung. „Besonders dringlich sind nachhaltige Finanzierungslösungen für die gesetzliche Krankenversicherung und die soziale Pflegeversicherung.“ Darüber hinaus sei die Zeit reif für echte und nachhaltige Strukturreformen. Das betreffe neben dem Krankenhausbereich vor allem die Fragen einer sektorübergreifenden Versorgung und die Begrenzung der Kosten im Arzneimittelbereich. 

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