Laut ARAG Experten müssen nicht nur Eltern ihren Kindern Unterhalt zahlen, solange diese zur Schule gehen oder sich noch in einer Ausbildung befinden. Dieselbe Verpflichtung kann nach Paragraf 1607 Bürgerliches Gesetzbuch gemäß einem Beschluss des Oberlandesgerichts Oldenburg auch die Großeltern eines Kindes treffen, wenn die Eltern wegen mangelnder Leistungsfähigkeit keinen Unterhalt zahlen können oder sich der Unterhaltsanspruch rechtlich nur schwer durchsetzen lässt (Az.: 13 UF 85/21).

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