„In der deutschen Möbelindustrie ruft die Entscheidung des Bundeskartellamts erhebliche Bedenken hervor. Mit dem Zusammenschluss der beiden Einheiten erhöht sich die Konzentration im Möbelhandel weiter massiv und das gemeinsame Einkaufsvolumen in Milliardenhöhe wird die Industrieseite weiter unter Druck setzen. Die deutschen Möbelhersteller leiden schon seit geraumer Zeit stark unter der großen Marktmacht des Möbelhandels. Insbesondere in jüngster Zeit hat sich das Marktumfeld aufgrund der Herausforderungen auf der Beschaffungsseite noch einmal drastisch verschärft. Die vom Kartellamt genannten Einschränkungen hinsichtlich der Eigenmarken des Begros-Mitglieds Porta und der KHG, die zukünftig nicht gemeinsam geführt werden dürfen, werden diesen Druck unserer Einschätzung nach nicht in ausreichendem Maß abmildern können. Dies schon deshalb nicht, weil der Anteil der Eigenmarken zwar bedeutsam ist, aber in Summe bei weitem nicht überwiegt. Fraglich ist zudem, ob die sogenannte „Zwei-Marken-Familie“ mit einem getrennten Einkauf gleichgestellt werden kann. Die vom Bundeskartellamt genannte Grenze von 15 Prozent Marktanteil dürfte mit dem Zusammenschluss vielfach weit überschritten sein. Auch wenn im vorliegenden Fall der Fokus des Bundeskartellamts auf den Absatzmärkten – und leider nicht auf der Lieferantenseite – lag, wird die Entscheidung mittelfristig zu einer Vereinheitlichung des Sortiments und zu einer geringeren Auswahl für die Verbraucher führen.“
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