Das Land Baden-Württemberg veröffentlicht am Freitag, den 28. Januar 2022 eine aktualisierte Fassung seiner Corona-Verordnung. Wesentlich wird hier u.a. die veränderte Maskenpflicht in Bus und Bahn sein. Fahrgäste sind mit Inkrafttreten dieser Corona-Verordnung am 28. Januar verpflichtet, eine FFP2-Maske zu tragen. Unabhängig von den geltenden Alarmstufen.
Damit gilt dann im gesamten Verbundgebiet der drei Landkreise Bodenseekreis, Lindau (Bodensee) und Ravensburg einheitlich eine FFP2-Maskenpflicht im ÖPNV.
3G-Regelung gilt weiterhin
Die von Bund und Ländern verabschiedete 3G-Regelung für den Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) gilt weiterhin. Fahrgäste sind dementsprechend aufgefordert, bei der Benutzung von Bus und Bahn einen der Nachweise „geimpft“, „genesen“, „getestet“ mitzuführen.
Ausnahmen
Kinder unter 6 Jahren sind grundlegend sowohl von der Maskenpflicht als auch von der 3G-Regelung ausgenommen.
Bei Schülerinnen und Schülern gilt als 3G-Nachweis ein gültiger Schülerausweis bzw. eine gültige Schulbescheinigung. Ausschließlich während der offiziellen Schulferien müssen auch Schülerinnen und Schüler einen 3G-Nachweis bei der Benützung von Bus und Bahn vorweisen können.
Von der Maskenpflicht befreit sind zudem Menschen, denen aus z.B. gesundheitlichen Gründen das Tragen einer Maske nicht möglich ist. Ein entsprechender Nachweis muss hier mitgeführt werden.
Im bayerischen Verbundgebiet (Landkreis Lindau) gilt zudem, dass Kinder und Jugendliche zwischen dem sechsten und dem 16. Geburtstag nur eine medizinische Gesichtsmaske tragen müssen. Mit Veröffentlichung der baden-württembergischen Corona-Verordnung am 28. Januar 2022 werden auch für diese Altersgruppen noch Detailregelungen erwartet.
Weitere Informationen auch im Web unter www.bodo.de im Bereich Serviceportal sowie auf den offiziellen Webseiten der baden-württembergischen bzw. bayerischen Landesregierungen.
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